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Zuwandernde aus Drittstaaten
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen Sie grundsätzlich arbeiten - es sei denn, ein Gesetz verbietet es explizit. Bitte achten Sie hierfür auf den Eintrag in Ihrem Aufenthaltstitel und ggfls. auf Ihrem Zusatzblatt.
Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufenthaltszwecke und beschreiben die Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen, hier zu leben und zu arbeiten.
Gut zu wissen!
Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts wird für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigt. Das Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland (Botschaft oder Konsulat). Mit dem Visum kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Nach der Einreise muss bei einem über die Visumgültigkeit hinaus geplanten Aufenthalt rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragt werden. Lesen Sie dazu auch mehr in den Einreisebestimmungen.
Zielgruppeneinstieg
Flyer: Fachkräfteeinwanderung - Information, Integration, Innovation
Das Bundesamt ist ein wichtiger Akteur der Fachkräfteeinwanderung und hierfür die kompetente Anlaufstelle in den Bereichen Information, Migration und Integration. Mehr zu den Aufgaben des Bundesamtes in Bezug auf die Fachkräfteeinwanderung finden Sie in unserem Flyer.