Brückenkomponente Albanien , Datum: 08.08.2026, Format: Artikel, Bereich: Rückkehr

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Das von Bund und Ländern finanzierte Reintegrationsprojekt "Brückenkomponente Albanien" unterstützt Rückkehrerinnen und Rückkehrer unmittelbar nach ihrer Ankunft in Albanien und bietet in der oft herausfordernden Anfangsphase eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung sowie vielfältige Beratungs- und Hilfeleistungen an.

Das Projekt wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie elf Bundesländern finanziert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH implementiert, um die nachhaltige Reintegration von Rückkehrenden vor Ort zu unterstützen.

Unterstützungsleistungen

Die Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Rückkehrerinnen und Rückkehrer und kann folgende Leistungen beinhalten:

Kostenlose Beratungs- und Betreuungsleistungen:

  • Empfangnahme und bedarfsorientierte Erstorientierung am Flughafen
  • Sozialberatung
  • Psychologische Betreuung
  • Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen

Finanzielle Reintegrationsunterstützung in Form von Sachleistungen:

  • Soforthilfen:
    • Überbrückungsgeld (einmalig und bar)
    • Transportkostenzuschuss
    • Medizinkostenzuschuss
    • Mietkostenzuschuss
    • Einrichtungs- und Renovierungskostenzuschuss
  • Arbeitsförderungsmaßnahmen wie z.B. Übernahme von Schulungskosten für einen Sprachkurs, Ausbildungskosten für eine theoretische Ausbildung, Ausbildungsbeihilfen für eine theoretische und praktische Ausbildung, Lohnkostenzuschüsse, Kinderbetreuung für Berufstätige
  • Unterstützungsleistungen zur Existenzgründung (Ausbildungskosten, Ausbildungsbeihilfe, Werkzeuge bzw. Ausrüstung, Startgeld für erfolgsversprechende Geschäftsideen (nur bei freiwilliger Rückkehr)
  • Sonderförderung für besonders vulnerable Personen:
    • Psychologische Betreuung speziell für Kinder
    • Sprachkurse für Kinder
    • Nachhilfeunterricht für Kinder
    • Grundausstattung für Schulkinder
    • Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder
    • Übernahme der Kinderbetreuungskosten für Mütter und Alleinerziehende

Förderkriterien

Wichtiger Hinweis

Für Personen mit Langzeitduldung (mindestens 2 Jahre) steht die Reintegrationsunterstützung des EU Reintegration Programme (EURP) zur Verfügung. Daher sind diese Personen von einer Förderung im Rahmen der Brückenkomponente Albanien ausgeschlossen. Eine rechtzeitige EURP-Antragstellung über die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle noch vor der Ausreise wird dringend empfohlen.

Die kostenlosen Beratungs- und Betreuungsleistungen können alle albanischen Staatsangehörigen (ohne Langzeitduldung) in Anspruch nehmen, die freiwillig oder zwangsweise aus Deutschland nach Albanien zurückgekehrt sind

Die genannten finanziellen Unterstützungsleistungen können ausschließlich mittellose Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den projektbeteiligten Bundesländern erhalten:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern (nur freiwillig Rückkehrende)
  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen (nur freiwillig Rückkehrende)
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen (nur freiwillig Rückkehrende)

Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ausschließlich freiwillig zurückgekehrte Personen finanziell fördern.

Das Projekt Brückenkomponente Albanien ist jährlich befristet. Derzeit läuft das Projekt bis zum 31.12.2026. Nach Ablauf kann das Projekt um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Darüber hinaus gelten folgende Kriterien für eine finanzielle Förderung:

  • Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Deutschland: Personen, die an einer Förderung durch die Brückenkomponente interessiert sind, müssen sich unmittelbar vor ihrer Rückkehr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben.
  • Anmeldefrist: Interessierte Personen können
  • entweder mindestens fünf Tage vor ihrer Ausreise aus Deutschland eine Anmeldung über das BAMF einreichen
  • oder innerhalb von acht Wochen nach ihrer Rückkehr in Albanien persönlich Unterstützung im Büro der Brückenkomponente beantragen.

Im Sinne einer optimalen Vorbereitung der Rückkehr wird empfohlen, sich bereits vor der Ausreise anzumelden.

Registrierung

Sie können sich entweder über eine Rückkehrberatungsstelle vorabanmelden oder nach Ihrer Ausreise im Projektbüro persönlich vor Ort registrieren.

Vorabanmeldung

  • Um Ihre Rückkehr und Ankunft gut vorzubereiten melden Sie sich am besten spätestens 5 Tage vor der Ausreise unverbindlich an.
  • Wenden Sie sich hierfür an eine Rückkehrberatungsstelle in Ihrer Nähe.
  • Ihr Rückkehrberater bzw. Ihre Rückkehrberaterin füllt mit Ihnen in einem im Beratungsgespräch den Anmeldebogen (siehe Downloadbereich) aus.
  • Der/die Rückkehrberater/in sendet die von Ihnen unterzeichnete Anmeldung per E-Mail an das Postfach: Brueckenkomponente@bamf.bund.de 
  • Die Anmeldung wird bearbeitet und anschließend an das Team der Brückenkomponente in Tirana weitergeleitet.
  • Nach Ihrer Ankunft melden Sie sich persönlich im Projektbüro der Brückenkomponente in Tirana.
  • Bitte beachten Sie, dass die unverbindliche Vorabanmeldung nicht automatisch mit einer Leistungsgewährung in der Brückenkomponente verbunden ist. Erst im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort in der Brückenkomponente wird final über die Förderfähigkeit entschieden und Art und Umfang einer etwaigen Förderung festgelegt.

Registrierung vor Ort

  • Sie können sich auch innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Rückkehr persönlich im Projektbüro in Tirana registrieren.
  • Nach der Registrierung Ihrer Daten wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllt sind.

Bitte bringen Sie hierfür unbedingt Ihre Passdokumente und ggf. Ausreisenachweise mit.

Weiterer Ablauf

Im Rahmen einer persönlichen Beratung und bei Hausbesuchen identifizieren die Sozialberaterinnen und -berater vor Ort gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Reintegrationsbedarf.

Anhand Ihrer Bedarfe entwickelt das Team gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Reintegrationsplan. Dieser kann dabei verschiedene der oben genannten Beratungs- und Sachleistungen umfassen.

Die Höhe der finanziellen Leistungen (bei Erfüllung der Förderkriterien) orientiert sich dabei an den folgenden Beträgen: 

  • Freiwillig zurückkehrende Personen: bis zu 750 EUR pro Person/ bis zu 3.750 EUR pro Familie
  • Rückgeführte Personen: bis zu 700 EUR pro Person/ bis zu 3.500 EUR pro Familie

Bitte beachten Sie, dass kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht.

Wichtige Empfehlungen für die Vorbereitung 

Um Ihre Rückkehr bestmöglich vorzubereiten und zügig die ersten Schritte des Reintegrationsprozesses einzuleiten empfehlen wir noch vor der Ausreise die folgenden Dokumente zu beantragen bzw. einzupacken:

  • mit Apostille beglaubigte internationale Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Kinder (für die Registrierung im albanischen Sozialsystem)
  • falls vorhanden Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
  • Flug- oder Bustickets
  • Arbeits-, Schulzeugnisse, sonstige Qualifizierungsnachweise
  • weitere Unterlagen z.B. über den Bezug von Sozialleistungen, Lohnbescheinigungen, Gehaltsnachweise usw.

Ansprechpersonen

Informationen zur Brückenkomponente Albanien erhalten Sie im Rahmen der Rückkehrberatung oder bei der Rückkehrhotline des Bundesamtes.

Kontakt

BAMF - Rückkehrhotline

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 911 943 - 0
Telefax: +49 911 943 - 1000
E-Mail: Nachricht schreiben

Brückenkponente Albanien

Counselling hours: Monday till Friday, 10.00 a.m. - 03.00 p.m.
Rr. Asim Zeneli, Nd. 6/10
1001 Tirana
Republic of Albania

Telefon +355 69 7019 979