REAG/GARP 2.0 , Datum: 16.02.2024, Format: Artikel, Bereich: Rückkehr

Diesen Inhalt gibt es auch auf

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP 2.0 (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert und betreut über beide Förderprogramme die Ausreise. Bund und Länder legen jährlich gemeinsam den Umfang der Ausreisehilfen fest. Die aktuell gültigen Förderleistungen sind im REAG/GARP 2.0-Informationsblatt aufgeführt. Das Informationsblatt ist in mehreren Sprachen auf dem Onlineportal "Returning from Germany" verfügbar (siehe Links im Tab unten).

Freiwillige Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan

Freiwillige Ausreisen nach Syrien sowie nach Jemen, Libyen (Eritrea) und Afghanistan werden aktuell nicht über das REAG/GARP 2.0-Programm abgewickelt. Für Rückkehrende in diese Herkunftsländer besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Ausreise von einer antragsübermittelnden Stelle (z. B. Ausländerbehörde oder Rückkehrberatungsstelle) organisieren und fördern zu lassen. Das Bundesamt beteiligt sich im Rahmen einer Refinanzierung - in Anlehnung an die Förderleistungen des REAG/GARP 2.0-Programms - anteilig an den Kosten der freiwilligen Ausreise sofern diese durch die Bundesländer gefördert wird. Nach erfolgter Ausreise kann die antragsübermittelnde Stelle einen Antrag auf Refinanzierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einreichen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Rückkehrberatungsstelle in Ihrer Nähe unter: www.ReturningfromGermany.de. Diese kann Sie ggf. über weitere bestehende Unterstützungsmöglichkeiten durch die einzelnen Bundesländer informieren.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur über eine antragsübermittelnde Stelle möglich ist.

Weitere Informationen sind im Downloadbereich verfügbar.

Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine

Auf Beschluss des BMI/BAMF und der Bundesländer sind mit sofortiger Wirkung alle (nicht-ukrainischen) Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die die Ukraine im Zuge des Krieges verlassen haben und seit dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist und behördlich erfasst sind, bis auf Weiteres vollumfänglich für REAG/GARP 2.0 und ggf. StarthilfePlus förderfähig.

Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt kurzfristiger Änderungen Seitens des Bundes und der Bundesländer.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal www.ReturningfromGermany.de im Login-Bereich.

Anspruch

Grundsätzlich können mittellose Drittstaatsangehörige REAG/GARP 2.0-Förderleistungen in Anspruch nehmen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! Kosten für die Vorbereitung einer Ausreise (z.B. Gebühren für Pässe/Visa, Fahrten zur Konsularvertretung) sind beim Kostenträger (z. B. Sozialamt) zu beantragen.

Ausreise

Kontakt

BAMF - Rückkehrhotline

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 911 943 - 0
Telefax: +49 911 943 - 1000
E-Mail: Nachricht schreiben

Für eine Ausreise sind gültige Reisedokumente und ggf. Einreisevisa für das Zielland notwendig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet nur Anträge mit gültigen Reisedokumenten und erforderlichen Visa. Über die aktuellen Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt (siehe Links im Tab unten). Die Grenzübertrittsbescheinigung ist der Nachweis der tatsächlichen Ausreise. Das Dokument sollte bei den Grenzbehörden oder deutschen Konsularvertretungen im Zielland abgegeben werden.

Für die Ausreise und Leistungsgewährung ist ein Antrag notwendig. Die Antragstellung erfolgt bei einer Rückkehrberatungsstelle. Beratungsstellen helfen auch bei der Vorbereitung einer Rückkehr. Rückkehrberatungsstellen leisten umfangreiche Beratung bei der Vorbereitung und Organisation für eine Ausreise/Rückkehr. Das Informationsportal "Returning from Germany" bietet eine Suchfunktion nach einer Rückkehrberatungsstelle in der Nähe.
Eine REAG/GARP 2.0-Förderung erfolgt nur auf Antrag.

Antrag

Der Antrag (siehe Antragstellen) beinhaltet u.a.

  • Angaben zur Person/Familienangehörige
  • Erklärung einer freiwilligen Ausreise
  • Erklärung einer dauerhaften Nichteinreise in das Bundesgebiet

Der Antrag muss eigenhändig durch den/die Antragstellenden unterzeichnet sein!

Zudem müssen bei der Antragstellung anhängige Rechtsmittel bei Behörden und Gerichten (z.B. aufenthaltsrechtliche Maßnahmen) zurückgenommen werden.

Antragstellen

Anträge auf REAG/GARP 2.0-Förderung nehmen

  • Kommunal- und Landesbehörden (z.B. Ausländerbehörden, Sozialämter)
  • Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Zentrale Rückkehrberatungsstellen

entgegen und leiten sie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter. Von dort erfolgt eine weitere Kontaktaufnahme.

Datenschutz

Für eine Förderung sind persönliche Angaben und Nachweise zwingend erforderlich.
Die Datenschutzbestimmungen werden vollumfänglich beachtet.