Kosovo: Rückkehr und Reintegration mit URA ,
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Das Projekt URA (albanisch: Brücke) bietet kosovarischen Rückkehrerinnen und Rückkehrern umfassende Beratungsleistungen und zahlreiche Angebote zur Reintegration und Unterstützung an. Ziel ist es, den Menschen eine nachhaltige Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland zu ermöglichen.
Die Soforthilfe kann bei Bedarf umfassen:
- kostenfreie Sozialberatung/Arbeitsvermittlung
- Teilerstattung von Fahrtkosten zum Zentrum
- einmalige Gewährung eines Überbrückungsgeldes
- einmalige Erstattung von Behandlungs- und Medizinkosten
- Gewährung eines monatlichen Mietkostenzuschusses
Zu den Reintegrationsangeboten können gegebenenfalls zählen:
Häufige Fragen & Antworten
- einmalige Übernahme von Schulungskosten für Sprachkurse
- Bereitstellung einer Schul-Grundausstattung (Sachmittel)
- Angebot von Nachhilfeunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche
- Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder
- Übernahme der Kosten für eine Kinderbetreuung
- Zuschuss zu den Ausbildungskosten für eine theoretische und praktische Berufsfortbildung
- Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung
- Arbeitsvermittlung/Vermittlung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Zur Unterstützung von Existenzgründungen kann einmalig und nur bei freiwilliger Rückkehr gewährt werden:
- Ausbildungskosten
- Ausbildungsbeihilfe
- Startgeld für erfolgsversprechende Geschäftsideen
Achtung
Die finanziellen Unterstützungsangebote können lediglich von Rückkehrerinnen und Rückkehrern in den Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen (nur freiwillige Rückkehrende)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen (nur freiwillig Rückkehrende)
genutzt werden.
Der individuelle Förderbedarf wird im Rahmen von Beratungsgesprächen ermittelt.
Das Projekt "URA" ist jährlich befristet. Derzeit läuft es bis zum 31.12.2024. Nach Ablauf kann das Projekt um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung nötig
- Schulbescheinigung aus Deutschland für noch minderjährige Kinder
- Geburtsurkunden für Kinder, die in Deutschland geboren sind
- Unterlagen zum Asylverfahren wie zum Beispiel die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (kurz "BÜMA" bzw. den Ankunftsnachweis)
Ansprechpartner
Informationen zu URA erhalten Sie im Rahmen der Rückkehrberatung oder bei der Rückkehrhotline des Bundesamtes.
Die Beantragung von Unterstützungsleistungen erfolgt ausschließlich im Rückkehrzentrum in Pristina.
Sprechzeiten sind Montag bis Freitag 9.00-11.30 und 12.30-16.00 Uhr
Kontakt
BAMF - Rückkehrhotline
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon
+49 911 943 - 0
Telefax:
+49 911 943 - 1000
E-Mail:
Nachricht schreiben
Rückkehrzentrum "URA – Die Brücke"
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9.00 - 11.30 und 12.30 - 16.00 Uhr
Rruga Arkitekt Karl Gega No. 38
10000 Pristina
Republic of Kosova