Identitätsmanagement , Format: Artikel, Bereich: Behörde

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Die Identitätsklärung der Asylsuchenden ist ein zentraler Aspekt sowohl für die Durchführung des Asylverfahrens als auch für die Sicherheit. Schutzsuchende müssen häufig unter schwierigen Bedingungen ihr Herkunftsland verlassen und haben nicht in allen Fällen die Möglichkeit, Identitätsdokumente mitzunehmen. In vielen Herkunftsstaaten gibt es zudem kein engmaschiges behördliches Pass- und Meldewesen, wie dies z.B. in Deutschland der Fall ist.

Im Kontext Zuwanderung sehen sich deutsche Behörden jedoch auch mit Personen konfrontiert, die bewusst versuchen ihre wahre Identität zu verschleiern, z.B. um einen eventuellen kriminellen oder extremistischen Hintergrund zu verbergen, oder um die Chancen auf die Zuerkennung eines Schutzstatus in Deutschland zu verbessern. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, werden die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des Identitätsmanagements durch verschiedene digitale Assistenzsysteme unterstützt.

Alle Asylsuchenden werden bei der Antragstellung erkennungsdienstlich behandelt, Mehrfachidentitäten werden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen. Über das sogenannte Kerndatensystem können bundesweit auch andere am Asylverfahren beteiligte Behörden biometrische Daten abrufen. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse können damit bei der asylrechtlichen Entscheidung noch besser berücksichtigt werden und die Arbeit der Sicherheitsbehörden unterstützen.

In Fällen in denen Identitätsdokumente vorgelegt werden, erfolgt eine tiefgreifende, bei Bedarf mehrstufige, Echtheitsüberprüfung. Das BAMF ist eines der führenden Kompetenzzentren im Bereich der Dokumentenprüfung in Deutschland.

IDM-S Tools

Technische Unterstützungsprogramme zur Identitätsklärung sind ein Hilfsmittel, um die Klärung der Identität von Asylsuchenden zu erleichtern. Sie ersetzen nicht die Angaben der Antragstellenden zu ihrer Herkunft und die fachliche Beurteilung aller vorliegenden Indizien durch die Experten des BAMF.

Bei der Klärung der Identität der Asylsuchenden wird auf folgende technische Unterstützung zurückgegriffen:

Sprachbiometrie

Falls Antragstellende keine Ausweisdokumente vorlegen können, besteht die Möglichkeit, anhand einer Sprachprobe mittels automatisierter digitaler Auswertung einzugrenzen, aus welcher Region die Person stammt.

Bildbiometrie

Neben dem Abgleich von Fingerabdrücken dient die Bildbiometrie als weiteres Identifikationsmittel. Mit der Hilfe einer Spezial-Software wird ein Lichtbildabgleich durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Person nicht bereits unter einem anderen Aktenzeichen oder Namen registriert wurde.

Auslesen mobiler Datenträger

Falls die Identität einer antragstellenden Person nicht durch ein milderes Mittel nachgewiesen werden konnte (z.B. Vorlage von Ausweisdokumenten), kann das Auslesen von Metadaten mitgeführter mobile Datenträger Hinweise auf die Herkunft der Antragstellenden liefern. Es kann ermittelt werden, in welche Länder vom Mobiltelefon aus telefoniert wurde und anhand von Lokationsdaten bestimmter Apps lässt sich in Erfahrung bringen, wo das Telefon benutzt wurde.

Namenstranskription

Mittels eines automatisierten Programms werden arabische Namen einheitlich ins lateinische Alphabet überführt. So werden Namensverwechslungen und Registrierungen unter unterschiedlichen Schreibweisen vermieden. Des Weiteren erfolgt auch eine Analyse zur Verbreitung des Namens in den verschiedenen Herkunftsländern und Regionen.

Physikalisch Technische Urkundenuntersuchung (PTU)

Im BAMF findet im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Identitätsfeststellung eine Prüfung und Bewertung der Echtheit von im Asylverfahren vorgelegten Dokumenten statt. Dafür setzt das BAMF u.a. speziell ausgebildete Urkundensachverständige ein.