Asylzahlen

Das Bundesamt veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der in der Bundesrepublik gestellten Asylanträge, den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden, den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über die Asylanträge sowie statistische Daten zu gestellten Übernahmeersuchen im Dublin-Verfahren.

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Asylzahlen

Nationale Asylzahlen

Das Bundesamt veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der in der Bundesrepublik gestellten Asylanträge, den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden, den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über die Asylanträge sowie statistische Daten zu gestellten Übernahmeersuchen im Dublin-Verfahren. Die Statistiken geben zudem darüber Auskunft, wie sich die Daten im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren entwickelt haben.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ist das Bundesamt im Bereich der Asylstatistiken nationaler Datenlieferant für die Europäische Kommission (Eurostat).

Unterschiede zwischen nationalen und europäischen Asylstatistiken

Werden die Asylstatistiken von Eurostat mit der nationalen Geschäftsstatistik verglichen, so müssen folgende Unterschiede zwischen den beiden Statistiksystemen beachtet werden:

  • bei den Zahlen handelt es sich um die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge (Erst- und Folgeverfahren), da nicht alle EU-Mitgliedstaaten diese Zahlen getrennt aufschlüsseln,
  • sollten innerhalb eines Monats mehrere Asylanträge gestellt werden (Erst- und anschließendes Folgeverfahren), wird nur ein Antrag gezählt; gleiches gilt für getroffene Entscheidungen im Quartal,
  • die Gewährung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention umfasst die Anerkennungen gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG,
  • die Gewährung von subsidiärem Schutz bezieht sich auf den europarechtlichen subsidiären Schutz gemäß Art. 15 der Qualifikationsrichtlinie – also auf § 4 Abs. 1 AsylG,
  • unter die Gewährung von humanitärem Schutz fallen die Auslieferungs- und Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 4, 5 und 7 AufenthG; sie werden gemäß Art. 4 Abs. 2e VO (EG) Nr. 862/2007 als Aufenthaltsgewährung "nach nationalem Recht mit Bezug auf den internationalen Schutz" bezeichnet,
  • Entscheidungen zum Dublin-Verfahren, Verfahrenseinstellungen und Rücknahmen werden nicht als Entscheidungen gezählt.

Aktuelle Zahlen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Die Publikation "Aktuelle Zahlen" enthält monatlich aktualisierte Daten zu ausgewählten Themen der Bereiche Asyl und Integrationskurse.

Asylgeschäftsstatistik , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Hier erhalten Sie monatlich aktualisierte Daten der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Sie enthält Informationen zu den gestellten Asylanträgen, den getroffenen Entscheidungen sowie zu den anhängigen Verfahren.

Das Bundesamt in Zahlen , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Zahlen zu Asyl, Migration, ausländische Bevölkerung sowie zur Integration bietet die Broschüre "Das Bundesamt in Zahlen".

Das Bundesamt in Zahlen 2023 - Modul Asyl Format: Broschüre

Aktuelle Zahlen zu Asyl bietet die Broschüre "Das Bundesamt in Zahlen 2023".