Zahlen zur Blauen Karte EU ,
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Mit der Umsetzung der Blauen Karte EU wurde im Jahr 2012 die Zuwanderung nach Deutschland für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten erheblich erleichtert. Die rechtliche Grundlage dazu bildet § 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung von 2023 wurden die Regelungen zur Blauen Karte EU noch einmal erweitert. Sie bleibt damit weiterhin von zentraler Bedeutung für die Erwerbsmigration nach Deutschland.
Im Jahr 2023 erhielten insgesamt über 41.000 Personen erstmalig eine Blaue Karte EU (d. h. ohne Verlängerungen). Davon besaßen etwas weniger als die Hälfte zuvor bereits einen anderen in Deutschland erteilten Aufenthaltstitel, beispielsweise im Rahmen eines Studiums. Die übrigen Personen sind in der Regel neu nach Deutschland zugewandert. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist die Zahl der Ersterteilungen um 5 Prozent angestiegen.
Quelle: Ausländerzentralregister
An welche Staatsangehörige wird die Blaue Karte EU erteilt?
Über ein Viertel aller Ersterteilungen einer Blauen Karte EU im Jahr 2023 betraf indische Staatsangehörige, die damit die mit Abstand größte Nationalitätengruppe darstellten. Dahinter folgten Staatsangehörige aus der Russischen Föderation, der Türkei, Iran und China.
Quelle: Ausländerzentralregister
Wie hat sich die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU in den letzten Jahren entwickelt?
Zum Jahresende 2023 lebten etwa 113.500 Personen mit einer Blauen Karte EU in Deutschland. Das sind im Vergleich zum Jahr 2018 mehr als doppelt so viele. Gleichzeitig hat sich in diesem Zeitraum die Zahl an ehemaligen Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU, welche im Anschluss eine entsprechende Niederlassungserlaubnis (nach § 18c Abs. 2 AufenthG) erhalten haben, fast verdreifacht.
Quelle: Ausländerzentralregister
Woher kommen die Zahlen?
Die hier dargestellten Zahlen zur Blauen Karte EU in Deutschland entstammen einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR).
Weitere Informationen und Statistiken zum Thema Erwerbsmigration im Allgemeinen und zur Blauen Karte EU im Besonderen können dem "Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration" oder der Info-Seite zur Blauen Karte EU (s. Links unter "weitere Informationen") entnommen werden.