Zahlen zu Integration , , Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2025
Rückläufige Nachfrage nach Integrationskursen: Teilnehmendenzahl und Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen gehen leicht zurück
Rund 178.000 Kursteilnehmende begannen im ersten Halbjahr 2025 mit einem Integrationskurs. Damit sinkt die Zahl der neuen Teilnehmenden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 Prozent. Die Werte für ausgestellte Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen lagen im ersten Halbjahr 2025 ebenfalls unter dem Vorjahreszeitraum. So wurden rund 223.000 Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang von rund 20 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024. Insgesamt ist die Zahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die Zahl neuer Kursteilnehmenden ist nach wie vor maßgeblich geprägt durch Geflüchtete aus der Ukraine. Rund 30 Prozent aller Teilnehmenden im ersten Halbjahr 2025 besaßen die ukrainische Staatsangehörigkeit – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Zahl der begonnenen Kurse blieb im ersten Halbjahr 2025 mit einem Wert von 10.014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum relativ stabil. Zum Stichtag 30.06.2025 waren 20.500 Lehrkräfte aktiv, ein Anstieg um 1,4 Prozent im Vergleich zum Stichtag des Vorjahreszeitraums (Stichtag: 30.06.2024).
Zahl der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Frauenanteil leicht angestiegen
Der Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den Integrationskursen ist mit 8,1 Prozent im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (7,2 Prozent) leicht angestiegen. Im ersten Halbjahr 2025 begannen 14.524 Teilnehmende aus EU-Staaten einen Integrationskurs (erstes Halbjahr 2024: 13.734).
Den Integrationskurs besuchen weiterhin weniger Frauen als Männer. Dennoch ist der Anteil der Kursteilnehmerinnen im ersten Halbjahr 2025 (48,3 Prozent) gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 (46 Prozent) leicht gestiegen. Dies ist vor allem auf einen steigenden Frauenanteil bei den drei bedeutendsten Staatsangehörigkeiten (Syrien, Afghanistan, Türkei) nach den ukrainischen Kursteilnehmerinnen zurückzuführen. Bei den ukrainischen Kursteilnehmerinnen ist hingegen ein leichter Rückgang auf rund 17 Prozent der Teilnehmenden festzustellen (erstes Halbjahr 2024: Rund 19 Prozent).
Mehr Teilnehmende an Alphabetisierungskursen
Im ersten Halbjahr 2024 betrug der Anteil der neuen Kursteilnehmenden im Alphabetisierungskurs 10,0 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 erhöhte er sich auf 13,1 Prozent. Die absolute Anzahl hat sich von rund 19.000 Teilnehmenden auf rund 23.000 Teilnehmende im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöht.
Erreichung der Sprachlernziele
Der Sprachkurs im Integrationskurs wird mit der skalierten Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen, mit der das Sprachniveau B1 oder A2 nach GER bescheinigt werden kann. Der Anteil der Prüfungsteilnehmenden, die den allgemeinen Integrationskurs besuchten und dort entweder das Sprachniveau B1 oder A2 erreichten, ist im ersten Halbjahr 2025 mit insgesamt gut 90 Prozent weiterhin hoch geblieben.
Der Anteil der Personen, die im allgemeinen Integrationskurs das Sprachniveau B1 erreichten, betrug im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 57,4 Prozent und ist damit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 (57,6 Prozent) konstant geblieben, während der Anteil bei Zugewanderten mit A2-Niveau auf 32,9 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 (33,3 Prozent) leicht gesunken ist.
Häufigste Staatsangehörigkeit bei aktuellen Integrationskursteilnehmenden und Integrationskursabsolvent/innen
Wie schon im Vorjahreszeitraum ist die ukrainische Staatsangehörigkeit trotz sinkendem Anteil an Ukrainerinnen und Ukrainern unter den Integrationskursteilnehmenden am häufigsten vertreten. Während im ersten Halbjahr 2023 Teilnehmende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit noch 52,4 Prozent aller neuen Kursteilnehmenden stellten, sinkt ihr Anteil im ersten Halbjahr 2024 um 20,0 Prozentpunkte auf 32,4 Prozent und im ersten Halbjahr 2025 weiter auf 30,1 Prozent der Teilnehmenden. Der Anteil der drei bedeutendsten Staatsangehörigkeiten (Syrien, Afghanistan, Türkei) nach den ukrainischen Kursteilnehmenden bleibt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 31,3 Prozent aller neuen Kursteilnehmenden relativ konstant.
Nach den Rekordzugängen im 1. Halbjahr 2022 (44,3 Prozent aller Teilnehmenden) und im 1. Halbjahr 2023 (52,4 Prozent aller Teilnehmenden) ist der Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen auch bei den Kursaustritten gesunken. Hier verzeichnet die Statistik im ersten Halbjahr 2025 einen Anteil an ukrainischen Staatsangehörigen von 34,7 Prozent, im Vergleich zu 49,9 Prozent im ersten Halbjahr 2024.
Bundesweite Kurszahlen
Die Statistik zu den bundesweiten Integrationskurszahlen gibt Auskunft über erteilte Berechtigungen zur Teilnahme an Integrationskursen, über Teilnehmende an Integrationskursen, über laufende und beendete Integrationskurse sowie über Integrationskursträger für das gesamte Bundesgebiet.
Zahlen der Bundesländer
Die Zahlen zu erteilten Berechtigungen zur Teilnahme an Integrationskursen, zu Teilnehmenden an Integrationskursen, über laufende und beendete Integrationskurse sowie über Integrationskursträger nach Bundesländern stellt Ihnen das Bundesamt zur Verfügung.
Zahlen der Landkreise und kreisfreien Städte
Neben der Statistik nach Bundesländern erhalten Sie über erteilte Teilnahmeberechtigungen und Teilnehmende an Integrationskursen, laufende und beendete Integrationskurse sowie über Integrationskursträger auch Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten.
Downloadliste
- Integrationskursgeschäftsstatistik für das 1. Halbjahr 2025 (Landkreise und kreisfreie Städte)
- Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2024 (Landkreise und kreisfreie Städte)
- Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2023 (Landkreise und kreisfreie Städte)
- Weitere Integrationskurszahlen
Informationen zu Kennzahlen und Merkmalsträger
Merkmalsträger der Kennzahlen Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen, Neue Kursteilnehmende sowie Kursaustritte und Teilnehmer Sprachprüfung (DTZ - Deutsch Test für Zuwandernde) sind Personen. Kurswiederholende werden grundsätzlich separat ausgewiesen um Doppelzählungen auszuschließen. In Statistiken zum Test Leben in Deutschland (LID, ehem. Orientierungskurstest OKT) werden hingegen einzelne Testereignisse gezählt. Bei den Kennzahlen zu Trägern und Kursen sind die namensgebenden Einheiten die jeweiligen Merkmalsträger.
Eine Person zählt zur Kennzahl Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen am ersten Tag der Gültigkeit ihrer Teilnahmeberechtigung bzw. –verpflichtung.
Zur Kennzahl Neue Kursteilnehmende zählen nur teilnahmeberechtigte bzw. -verpflichtete Personen, bei denen ein Kurseintritt erfasst wurde. Der Tag des Kurseintritts ist maßgeblich für die zeitliche Zuordnung der Person zur Kennzahl.
Die Kennzahl Integrationskursaustritte gibt Auskunft über die Anzahl der Integrationskursteilnehmenden bei denen ein Kursaustritt festgestellt wurde, d.h. Personen, bei denen sowohl ein DTZ-Testergebnis als auch ein Testergebnis des LID vorliegt. Absolviert eine Person nur einen der beiden Tests, wird sie nach Ablauf von neun Monaten nach diesem Test ebenfalls zur Kennzahl gezählt.
Teilnehmende Sprachprüfung (DTZ) ist eine Teilmenge der Kennzahl Integrationskursaustritte. Sie gibt Auskunft über die Anzahl der Integrationskursteilnehmenden, bei denen mindestens ein DTZ-Testergebnis verzeichnet ist und der Kursaustritt festgestellt wurde. Bei mehrfachen Teilnahmen am DTZ-Test wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Integrationskursteilnehmenden ausgewiesen. Daher handelt es sich bei der Kennzahl ebenfalls um eine personenbezogene Größe. Nähere Erläuterungen zur Berechnung sind auf der letzten Seite des Integrationskursgeschäftsberichts zu finden.
Bei der Kennzahl Orientierungskurstest und Test Leben in Deutschland werden einzelne Teilnahmen am LID-Test gezählt. Es handelt sich daher nicht um eine Personen- sondern um eine Fallstatistik.
Die Kennzahlen Kursträger und Kurse umfassen alle zu einem Stichtag zugelassenen Kursträger bzw. begonnene oder beendete Kurse in einem bestimmten Abfragezeitraum. Hierbei ist das Beginn- bzw. Endedatum des jeweiligen Kurses maßgeblich.
Bei der Kennzahl der neu zugelassenen Lehrkräfte ist der Zeitpunkt der ersten positiven Entscheidung (Zulassung nach § 15 IntV) ausschlaggebend. Eine Aussage darüber wie viele Personen zum aktuellen Stichtag über eine Zulassung nach § 15 IntV verfügen, kann anhand der Kennzahl der zugelassenen Lehrkräfte getroffen werden. Die Anzahl der Lehrkräfte, die zu einem bestimmten Auswertungsstichtag in einer Kursart bzw. mehreren Kursarten unterrichten, wird hingegen durch die Kennzahl aktive Lehrkräfte dargestellt.