Belehrung § 14 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 AsylG , Datum: 14.06.2023, Format: Belehrung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Diese Belehrung enthält den Hinweis auf die für die Asylantragstellung zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar