Entscheiderbrief 01/2023 ,
Quelle: BAMF
Die erste Ausgabe des Entscheiderbriefs im Jahr 2023 stellt zunächst einige der wichtigsten Änderungen für die Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren durch das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vom 28. Dezember 2022 vor. Weiterhin werden zwei Entscheidungen des EuGH behandelt. Zum einen geht es um die Grundsatzfrage, ob die Mitgliedstaaten im Nachgang der abschließenden Klärung einer asylrechtlichen Auslegungs- und Anwendungsfrage durch den Gerichtshof verpflichtet sind, ein Folgeverfahren durchzuführen. Zum anderen urteilte der Gerichtshof zu den Anforderungen an die Unionsrechtskonformität einer Unterbringungsmaßnahme. Weiterhin werden die rechtliche Situation von LGBTIQ-Personen in Saudi-Arabien beleuchtet sowie Erkenntnisse einer wissenschaftlichen Studie zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgestellt. In der Rubrik Rechtsprechung geht es um die Fragen, ob die somalische Hauptstadt Mogadischu als inländische Fluchtalternative in Frage kommt und ob homosexuelle Personen in Jamaika einer Gruppenverfolgung unterliegen.