Entscheiderbrief 03/2023 ,
Quelle: BAMF
Die März 2023 Ausgabe des Entscheiderbriefs stellt zunächst eine Entscheidung des BVerwG vor, wonach subsidiär Schutzberechtigten die Selbstbezichtigung einer Straftat gegen ihren Willen nicht zuzumuten ist, um einen Nationalpass des Herkunftsstaates zu erhalten. Aus dem Bereich der Länderanalysen wird in der aktuellen Ausgabe die Situation alleinstehender Frauen und alleinerziehender Mütter in der Türkei beleuchtet. In der Rubrik Rechtsprechung geht es primär um eine Grundsatzentscheidung des VGH Baden-Württemberg zu asylrechtlichen Fragen hinsichtlich Afghanistans. Zwei weitere Entscheidungen thematisieren die Lage von alleinstehenden Frauen in den Herkunftsländern Jordanien und Simbabwe. Zum Schluss werden die Asyltrends des Jahres 2022 in den EU+-Staaten resümiert.