Entscheiderbrief 02/2024 ,
Quelle: BAMF
Die Februar 2024 Ausgabe des Entscheiderbriefs berichtet zunächst ausführlich über die Entscheidung des EuGH, wonach eine Entscheidung des Gerichtshofes, die bei einer vorherigen Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz nicht berücksichtigt wurde, die Mitgliedstaaten nur dann zu einer erneuten, inhaltlichen Prüfung verpflichtet, wenn die in dieser Entscheidung gegebene Auslegung des Unionsrechts für die Beurteilung dieses Antrags maßgeblich erscheint. Ferner wird die bevorstehende Entscheidung des EuGH zur Frage, ob Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen, beleuchtet. Die Länderanalyse befasst sich mit den Methoden staatlicher Repressionen in Nicaragua und stellt einen neuen Länderreport zu Saudi-Arabien vor. Außerdem berichtet die Informationsvermittlungstelle über neue MedCOI Reporte zu Ghana. In der Rubrik Rechtsprechung geht es um systemische Mängel in Bulgarien sowie eine Abschiebungsandrohung nach Tunesien trotz familiärer Bindung.