EMN-Inform: Verarbeitung biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen , Datum: 15.01.2025, Format: Inform, Bereich: Migration und Aufenthalt

Das Inform gibt Auskunft über die aktuelle nationale Gesetzgebung und Praxis zur Verarbeitung biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen in 24 EMN-Mitgliedsländern und drei EMN-Beobachterländern gemäß den Anforderungen des nationalen und europäischen Rechts. Es soll das Verständnis der bestehenden Gesetzgebung und Praxis im Bereich der Verwaltung biometrischer Daten im Rahmen von Migrationsprozessen verbessern.

Biometrische Daten umfassen persönliche Informationen, die durch technische Verfahren im Zusammenhang mit physischen, physiologischen oder verhaltensbezogenen Merkmalen von Personen gewonnen werden. Dies ermöglicht die eindeutige Identifizierung oder Verifizierung dieser Person, beispielsweise anhand von Gesichtsbildern und Fingerabdruckdaten.

In den EMN-Mitglieds- und Beobachterstaaten werden biometrische Daten üblicherweise von Personen erhoben, die internationalen Schutz, Langzeitvisa oder Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kurzzeitvisa beantragen. In sechs Ländern ist die DNA-Erhebung unter bestimmten Umständen zulässig. Bei Rückführungen, Abschiebungen oder Grenzübertritten werden biometrische Daten seltener erhoben.

Der häufigste Zweck der Erhebung biometrischer Daten ist die Feststellung und Überprüfung der Identität einer Person oder der Echtheit von Reisedokumenten. Die Datenerhebung ergab, dass die im Rahmen von Migrationsprozessen erhobenen Daten in einigen Fällen auch für einen sekundären Zweck im Zusammenhang mit der Strafverfolgung verwendet wurden, jedoch unter Einhaltung angemessener Schutzmaßnahmen. So erlauben Länder beispielsweise auch die Verarbeitung biometrischer Daten für Warnmeldungen des Schengener Informationssystems.

Das Inform ist nur auf Englisch verfügbar.

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