EMN-Inform: Vermisste Unbegleitete Minderjährige in der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich , Datum: 27.04.2020, Format: Inform, Bereich: Behörde

Das Phänomen des Verschwindens Unbegleiteter Minderjähriger in der EU rückt zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Mehrere internationale Organisationen und europäische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben Bedenken geäußert, dass dem Verschwinden Unbegleiteter Minderjähriger nicht immer wirksam nachgegangen werde.

Das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) hat in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, EU-Agenturen und NGOs dies zum Anlass genommen und untersucht in dem Inform, welche Strategien und Verfahren es gibt, um Fällte von vermissten Unbegleiteten Minderjährigen zu registrieren und weiterzuverfolgen. Wie werden in den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Daten über vermisste Unbegleitete Minderjährige erhoben? Das vorliegende Inform gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Herangehensweisen in Deutschland und in den anderen Staaten der EU.

Zentrale Ergebnisse:

  • Die Ergebnisse des Informs zeigen, dass keine valide Datengrundlage zur Feststellung der Anzahl vermisster Unbegleiteter Minderjähriger in der EU existiert. Zum einen ist die Datenerhebung in vielen Mitgliedstaaten unvollständig und zum anderen sind die vorhandenen Statistiken nicht vergleichbar. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten lässt sich jedoch sagen, dass die Mehrheit der als vermisst gemeldeten Unbegleiteten Minderjährigen im Zeitraum 2017-2019 über 15 Jahre alt und männlich war. Die meisten besaßen die afghanische, marokkanische oder algerische Staatsangehörigkeit.
  • Fast alle Mitgliedstaaten berichteten über detaillierte Verfahren im Umgang mit vermissten Unbegleiteten Minderjährigen, die häufig mit den Meldeverfahren für alle vermissten Minderjährigen identisch oder ihnen zumindest ähnlich sind.
    Gleichzeitig weisen die NGOs 'Missing Children Europe' und 'Save the Children' daraufhin, dass es Diskrepanzen zwischen den bestehenden Verfahrensregeln und der Praxis gäbe. So stellten sie fest, dass die Polizei Fälle von vermisst gemeldeten Unbegleiteten Minderjährigen nicht immer verfolgt, wie dies bei anderen vermissten Minderjährigen der Fall sei.
  • Die Ergebnisse des Informs zeigen auf der einen Seite einige Lücken und Schwachstellen bei der Datenerhebung und der Aktualisierung der Daten zu vermissten Unbegleiteten Minderjährigen auf. Auf der anderen Seite konnten einige Good Practice Beispiele identifiziert werden, wie zum Beispiel die zentrale Datenerhebung von vermissten Minderjährigen in den jeweiligen Unterkünften oder durch die Verwendung einer speziellen Datenbank zu vermissten Unbegleiteten Minderjährigen.

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Der EMN-Flash beleuchtet die zentralen Ergebnisse in aller Kürze auf nur einer Seite und steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (siehe "Weitere Informationen" unter Tab "Downloads"). Das EMN-Inform liegt hingegen nur auf Englisch vor.

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