Europäische und nationale Formen der Schutzgewährung in Deutschland ,
Quelle: BAMF
Working Paper 30 ermöglicht einen Überblick über das Gesamtspektrum der in Deutschland bestehenden Aufenthaltsrechte aus humanitären, völkerrechtlichen und politischen Gründen. Dazu gehören Formen der Schutzgewährung bei ausländischen Staatsangehörigen, die einen Asylantrag stellen, aber auch andere Aufenthaltsformen wie etwa die Aufnahme aus dem Ausland oder die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen.
Hohe Bedeutung europäischer Rechtsgrundlagen bei Schutzgewährung
Insbesondere beschäftigt sich die Studie mit der Frage, inwieweit die Schutzgewährung in Deutschland mittlerweile auf der Basis europarechtlicher Grundlagen erfolgt, also "europäisiert" ist, und inwieweit noch nationale Rechtsgrundlagen zum Tragen kommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Schutzformen, die Bestandteil des Asylverfahrens sind, europäische Rechtsgrundlagen heute weit größere Bedeutung entfalten, als nationales Recht. Dies gilt vor allem für den Flüchtlingsschutz anhand der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch für manche Formen des "subsidiären Schutzes".
Auch die vorhandenen nationalen Schutzformen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, indem sie die noch lückenhaften und nicht immer ausreichend kohärenten EU-Rechtsvorschriften im Sinne eines wirksamen und umfassenden Schutzsystems sinnvoll ergänzen. Gleichwohl sind Weiterentwicklungen denkbar, etwa hinsichtlich der Altfallregelung für langjährig Geduldete, der Einführung eines "Resettlement-Programms" oder des verbesserten Schutzes für Opfer von Zwangsehen.
Deutscher Beitrag des Europäischen Migrationsnetzwerkes
Das Working Paper 30 entstand als deutscher Beitrag zur vergleichenden Studie "The different national practice conserning granting of non-EU harmonised protextion statuses" des EMN. Zusammen mit den nationalen Studien, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, soll es dazu beitragen, die Erkenntnislage hinsichtlich der Schutzgewährung in Europa zu verbessern, etwaige Mängel zu benennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Verfasser: Bernd Parusel