Zirkuläre und temporäre Migration in Deutschland ,
Quelle: BAMF
Working Paper 35 beschäftigt sich mit zirkulären und temporären Formen der Migration. Über zehn Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer aus Staaten, die nicht der EU angehören, können als zirkuläre Migranten betrachtet werden. Die Studie liefert Definitionen, statistische Daten und einen Überblick zu den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Auf EU-Ebene wird derzeit geprüft, ob und wie zirkuläre Migration (Mehrfachwanderungen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeländern) gefördert werden kann. Dabei wird unter anderem das Triple-win-Szenario bemüht, nach dem sich aus zirkulärer Wanderung in dreifacher Hinsicht positive Effekte ergeben können: für das Herkunftsland, für das aufnehmende Land und für die zirkulär wandernden Arbeitnehmer. Auch in Deutschland haben Strategien zur Förderung solcher Migrationsmuster in den letzten Jahren größere Aufmerksamkeit erfahren.
Vor allem Arbeitsmigranten nutzen zirkuläre Migration
Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) belegen, dass 10,7 Prozent der in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen bereits mindestens einmal aus Deutschland fortgezogen und danach erneut zugewandert sind. Dabei weisen Arbeitsmigranten häufiger ein solches Migrationsmuster auf als Personen, die zum Beispiel aus familiären oder humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind. Zirkuläre Wanderungsformen finden also statt, werden bislang jedoch allenfalls indirekt gefördert.
Saisonbeschäftigung als wichtigste Form der temporären Migration
Im Hinblick auf temporäre Aufenthalte zur Ausbildung oder zu Erwerbszwecken verfügt Deutschland über bewährte Instrumentarien und Rechtsgrundlagen. So kommen zum Beispiel regelmäßig Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer, aber auch Haushaltshilfen, Schausteller, Spezialitätenköche oder Studenten für vorab begrenzte Zeiträume nach Deutschland. Die bedeutsamste Kategorie temporärer Migranten sind Saisonarbeitnehmer.
Entwicklungsperspektiven
Die Schaffung von Anreizen für zirkuläre Migration erfordert keine komplette Neuausrichtung des Rechts. Im Hinblick auf politische Gestaltungsoptionen müsste indes geklärt werden, welchen Interessen die Ermöglichung zirkulärer und temporärer Migration hauptsächlich dienen soll – arbeitsmarktpolitischen, entwicklungspolitischen oder dem Interesse der Migrationskontrolle.
Das Working Paper wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln ko-finanziert.
Verfasser: Jan Schneider und Bernd Parusel