Visumpolitik als Migrationskanal , Datum: 16.02.2012, Bestellnummer: FFWP40 , Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Studie widmet sich der Frage, inwieweit die Visumpolitik ein Migrationskanal ist. Dabei werden Zusammenhänge zwischen der Visumpolitik bzw. der Visumerteilungspraxis und der tatsächlich stattfindenden Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland untersucht. Die Studie zeigt Möglichkeiten (und Grenzen) des Visumverfahrens bei der Migrationssteuerung auf.

Im Rahmen der Visumpolitik wird festgelegt, wer für die Einreise neben einem Pass auch ein Visum benötigt, welche Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllt sein müssen und ob nur eine kurzfristige Anwesenheit oder aber ein längerfristiger Aufenthalt möglich ist. In Europa handelt es sich bei der Visumpolitik um ein Instrument, mit dem die EU sowie die Mitgliedstaaten die Mobilität von Drittstaatsangehörigen noch vor deren Einreise extraterritorial regulieren. Elementar ist die Unterscheidung zwischen Visa für kurzfristige Aufenthalte (Schengen-Visa) und Visa für längerfristige Aufenthalte (nationale Visa).

Zentrale Ergebnisse

  • In der Visumpolitik ist der Prozess der „Vergemeinschaftung“ weit fortgeschritten und im Bereich der Visaerteilung für kurzfristige Aufenthalte bestehen keine nationalen Handlungsspielräume mehr.
  • In Deutschland entfallen immer mehr Zuzüge auf nicht visumpflichtige Ausländer. Nur rund 41% des Zuwanderungsgeschehens betrifft Staaten, die von der Visumpolitik überhaupt berührt werden können.
  • Aus der statistischen Betrachtung ergibt sich, dass die Vergabe von nationalen Visa an Staatsangehörige bestimmter Länder mit dem Zuwanderungsgeschehen aus diesen Ländern korreliert, wenn auch in unterschiedlich hohem Maß. Demgegenüber wirkt sich die Vergabe von Schengen-Visa entsprechend der Zielsetzung der Schengen-Staaten, die kurzfristige Mobilität von Drittstaatsangehörigen unter gleichen Bedingungen zu ermöglichen und zu kontrollieren, nicht nachweisbar auf die tatsächliche Zuwanderung aus.
  • Neben ihrer kontrollierenden sicherheitspolitischen Funktion als Instrument zur Verhinderung illegaler Einreise kommt der Visumpolitik auch eine Katalysatorfunktion für Migrationsbewegungen zu, die unter Aspekten der Arbeitsmarktentwicklung, der Außenpolitik, humanitärer Verpflichtungen sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung unter Umständen förderungswürdig sind.

Das Working Paper 40 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.

Verfasser: Dr. Bernd Parusel und Dr. Jan Schneider

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