Zuwanderung von internationalen Studierenden nach Deutschland , Datum: 28.09.2012, Bestellnummer: FFWP47, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Zuzüge zum Zweck des Studiums in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen und machen die drittgrößte Gruppe aller Zuzüge von Ausländern nach Deutschland aus. Die Studie bietet eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden aus Drittstaaten. Zudem analysiert sie statistische Daten über erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken sowie zu Studienanfängern, Studierenden und Absolventen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich liberalisiert, um so die internationale Attraktivität Deutschlands als Hochschulstandort zu steigern. Die rechtlichen Bestimmungen der Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten werden durch Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen mit praktischen Maßnahmen ergänzt.

Der Bestand an Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums lag zwischen 2007 und 2010 konstant bei ungefähr 120.000 und ging im Jahr 2011 auf rund 112.000 zurück. Die häufigsten Herkunftsländer sind China (mit großem Abstand), Russland, Südkorea und die Türkei.

Die politischen Bemühungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und internationale Studierende als Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, verzeichnen Erfolge, d.h. internationale Studierende machen von den entsprechenden rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeiten Gebrauch: Im Jahr 2011 erhielten rund 4.000 Personen einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und ungefähr 3.500 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist es auch Bildungsausländern aus Drittstaaten erlaubt, an EU-Mobilitätsprogrammen, z.B. den Erasmus-Programmen, teilzunehmen; jedoch nimmt nur eine geringe Zahl von Drittstaatsangehörigen diese Möglichkeiten wahr.

Das Working Paper 47 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.

Verfasser der Studie: Matthias M. Mayer, Sakura Yamamura, Jan Schneider und Dr. Andreas Müller

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