Rückkehrpolitik in Deutschland im Kontext europarechtlicher Vorschriften , Datum: 01.12.2017, Bestellnummer: FFWP77, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Studie beleuchtet Rückkehr aus Deutschland aus der rechtlichen Perspektive - von der Rückkehrentscheidung über die Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr bis hin zur Abschiebung. Dabei steht im Vordergrund, wie das EU-Recht die jeweiligen Schritte beeinflusst.

Rückkehr steht immer wieder im Zentrum der migrati­onspolitischen Debatte. In Folge der hohen Zuzugszahlen von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 ist auch die Zahl der abgelehnten Asylanträge gestiegen. Dadurch ist die Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht zur politi­schen Priorität und zu einem kontrovers diskutierten Thema geworden.

Was ist Rückkehrpolitik?

Zur Rückkehrpolitik gehören einerseits die rechtlichen Regelungen, die eine Rückkehrpflicht begründen, und andererseits die Regelungen und praktischen Maßnahmen der Abschiebung und der freiwilligen Rückkehr. Dabei hat die selbstständige bzw. freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung. Die Rückkehrpolitik in Deutschland wird zum einen von Vorschriften der Europäischen Union wie der Rückführungsrichtlinie beeinflusst. Zum anderen ist die Rückkehrpolitik von der föderalen Struktur in Deutschland geprägt, da die Bundesländer und ihre Ausländerbehörden für die konkrete Durchführung von Abschiebungen und von freiwilliger Rückkehr verantwortlich sind.

Europarechtliche Regelungen zur Rückkehr

Die EU-Rückführungsrichtlinie von 2008 bildet das Kernstück der euro­päischen Rückkehrpolitik. Sie regelt den Vorrang der freiwil­ligen Rückkehr vor der zwangsweisen Rückführung und ver­pflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle irregulär aufhältigen Personen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. Die Richt­linie wurde in Deutschland 2011 umgesetzt. Im März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung der Rückführungsricht­linie und weiterer EU-Rechtsvorschriften. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Spielräume der Richtlinie in wesentlichen Punkten so zu nutzen, dass nur noch die Minimalstandards garantiert werden, etwa bei der Länge der Frist zur freiwilligen Ausreise oder der Maximaldauer von Abschiebungshaft.

Auswirkungen des Europarechts auf Deutschland

Durch die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie haben sich einige Änderungen im deutschen Recht ergeben. Zu den wich­tigsten gehörten die Festlegung einer Ausreisefrist zwischen sieben und 30 Tagen für alle ausreisepflichtigen Personen, Garantiepflichten für die Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen und die Einführung einer Höchstdauer von fünf Jahren für Wiedereinreisesperren, die bei einer Abschiebung verhängt werden. Weitere wichtige Änderungen ergaben sich erst später durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Zum Beispiel wurde entschieden, dass Abschiebungshaft nur in speziellen Einrichtungen vollzogen werden darf, und nicht in regulären Gefängnissen.

Neuere Entwicklungen in der Rückkehrpolitik

Sowohl die Bundesregierung als auch die Euro­päische Union haben seit 2015 verstärkt Initiativen in der Rückkehrpolitik ergriffen. Dazu gehört auf EU-Ebene neben der Empfehlung zur Rückführungsrichtlinie vor allem die verstärkte Kooperation mit Drittstaaten, um die Zahl der Rückübernahmen zu steigern. In Deutschland wurden 2016 und 2017 Maßnahmen auf gesetzlicher, institutioneller und praktischer Ebene ergriffen. Dazu gehören das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das am 29.07.2017 in Kraft trat, und das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, in dem Bund und Länder seit März 2017 verstärkt zusammenarbeiten. Mit dem Informationsportal www.returningfromgermany.de und dem Programm StarthilfePlus wurden im Jahr 2017 auch verstärkte Anstrengungen unternommen, um die Zahl der freiwillig Ausreisenden zu erhöhen.

Das Working Paper 77 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.


Verfasserin der Studie: Paula Hoffmeyer-Zlotnik

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