Visaliberalisierung: Entwicklungen in Deutschland , Datum: 04.02.2019, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Das Working Paper 83 untersucht Entwicklungen in Deutschland im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung für fünf Westbalkanstaaten sowie für Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine im Zeitraum von 2007 bis 2017.

Aufhebung der Visumpflicht

Die Aufhebung der Visumpflicht für die oben genannten Staaten erfolgte nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Rates der EU. Die Aufhebung war an den erfolgreichen Abschluss der zuvor erfolgten Visaliberalisierungs-Dialoge mit der Europäischen Kommission gekoppelt. Für die betreffenden Drittstaatsangehörigen bedeutet die Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum vor allem eine Erleichterung der kurzfristigen Mobilität, zum Beispiel für touristische Aufenthalte, Besuche von Familienangehörigen oder für Geschäftsreisen. Rechtlich hat sie keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen etwa für längerfristige Zuwanderung.

Es kann jedoch angenommen werden, dass sich mit der Erleichterung von Kurzzeitaufenthalten auch andere migrationsrelevante Änderungen ergeben, beispielsweise durch einen Anstieg der längerfristigen legalen Migration oder auch der irregulären Migration. Um dies zu untersuchen, wurden in dieser Studie Indikatoren zur Darstellung der Entwicklung im Bereich der legalen Migration und der irregulären Migration ausgewertet.

Es konnte kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen der Visaliberalisierung und den skizzierten Entwicklungen festgestellt werden.

Zuwanderung aus visumbefreiten Staaten

Die Zahl der Zuzüge sank bei allen hier untersuchten Staaten (mit Ausnahme der Republik Moldau) im Jahr vor der Visaliberalisierung und steigerte sich danach im Fall der Westbalkanstaaten und der Republik Moldau – für Georgien und Ukraine sind noch keine Entwicklungen abzusehen. Für die Westbalkanstaaten zeigt sich, dass in den ersten Jahren nach der Visaliberalisierung die Zahl der Asylanträge und der erteilten Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen stieg. Mittelfristig ist jedoch der Anteil der humanitären Zuwanderung zurückgegangen und der Anteil der Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit gestiegen.

Durch den Wegfall der Prüfung von Visumanträgen ergibt sich das Potenzial einer missbräuchlichen Nutzung der Visumfreiheit, etwa durch Einreise und Aufenthalt zu einem anderen Zweck als einem Kurzaufenthalt oder durch eine illegale Beschäftigung während des visumfreien Aufenthalts. Im Bereich der illegalen Beschäftigung ist in den Jahren nach der Visaliberalisierung ein Anstieg der Zahl von Ermittlungsverfahren festzustellen.

Getroffene Maßnahmen zur Migrationssteuerung

Insbesondere um auf die gestiegenen Asylantragszahlen ab 2014 zu reagieren, wurden in Deutschland Maßnahmen zur Steuerung von Asylzuwanderung getroffen: Die Bearbeitung von Asylanträgen aus den Westbalkanstaaten wurde priorisiert, die visumbefreiten Westbalkanstaaten wurden in den Jahren 2014 und 2015 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt und die Möglichkeiten zur Verhängung von Wiedereinreisesperren wurden erweitert. Ferner wurde eine Reihe an Maßnahmen getroffen, die für Personen mit 'geringer Bleibeperspektive' den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen einschränken und sich auch auf die Unterbringung während des Asylverfahrens auswirken. Daneben wurden Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der geförderten Ausreisen und der Abschiebungen von irregulär aufhältigen Personen aus den visumbefreiten Staaten zu erhöhen. Mit der Westbalkanregelung wurden auch die Möglichkeiten zur legalen Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten in Form von Erwerbsmigration erweitert.

Das Working Paper 83 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.

Verfasserin der Studie: Paula Hoffmeyer-Zlotnik

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