Anwerbung und Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften , Datum: 22.12.2020, Format: Working Paper, Bereich: Behörde , Studie von EMN Deutschland für das Europäische Migrationsnetzwerk

Saisonale Wirtschaftsbereiche wie die Landwirtschaft haben zu Spitzenzeiten vielfach Schwierigkeiten, ausreichend inländische Arbeitskräfte zu finden, weshalb sie temporär auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Die vorliegende EMN-Studie thematisiert die Maßnahmen der Anwerbung und die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften in Deutschland. Sie gibt eine Übersicht über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Hinblick auf die Saisonarbeit in Deutschland.

Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften in Deutschland

Der Bedarf an Saisonarbeitskräften konnte in Deutschland bisher mehrheitlich mit EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unter anderem aus Rumänien, gedeckt werden. Nach Aussagen der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft, lässt sich in den letzten Jahren jedoch beobachten, dass das Interesse der Unionsbürgerinnen und -bürger an einer Saisonarbeit in Deutschland – vor allem in der Landwirtschaft – zurückgeht. Sofern sich die Entwicklungen nicht verändern, kann künftig, so die Annahme, von einem wachsenden Bedarf an Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten ausgegangen werden.

Anwerbung von Saisonarbeitskräften: Erste Vermittlungsabsprachen mit Drittstaaten

Während Arbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten in Deutschland uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen und dafür keine Arbeitserlaubnis benötigen, gelten für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten andere Regeln. So bedarf es zusätzlich bilaterale Absprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Drittstaaten. Deutschland hat die EU-Richtlinie zu Saisonarbeitskräften umgesetzt und 2020 erste bilaterale Vermittlungsabsprachen mit Georgien – beschränkt auf die Landwirtschaft – abgeschlossen. Der zum Mai 2020 geplante Start des Pilotverfahrens wurde aufgrund des COVID-19 Pandemie verschoben, weshalb aktuell keine georgischen Saisonarbeitskräfte vermittelt werden.

Vereinbarung und Überwachung der Arbeitsbedingungen

Die bilaterale Kooperationsvereinbarung der BA mit dem georgischen Arbeitsministerium stützt sich auf die EU-Saisonarbeitnehmerrichtlinie, wodurch der Schutz der Rechte der Saisonarbeitskräfte sichergestellt werden soll. Die in diesem Rahmen eingesetzten Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland dürfen grundsätzlich nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische oder diesen gleichgestellten Arbeitnehmerinnen oder -nehmer. Zur Überwachung der Beschäftigungsbedingungen sowie zum Schutz der Rechte der Saisonarbeitskräfte wurden Regelungen festgehalten und sind Kontrollen vorgesehen.
Die BA konstatiert, dass die Sicherstellung von fairen und attraktiven Lohn- und Arbeitsbedingungen ein wichtiger Faktor ist, um auf europaweiten Arbeitsmärkten für Saisonarbeitskräfte konkurrenzfähig zu bleiben. Herausforderungen ergeben sich unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge in die Herkunftsländer der Saisonarbeitskräfte

Die vorliegende Studie stellt den deutschen Beitrag zur EMN-Studie "Attracting and Protecting the Rights of Seasonal Workers in the EU and United Kingdom" dar. Sie wird in allen beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Norwegen nach gemeinsamen Vorgaben durchgeführt. Die Ergebnisse der nationalen Studie flossen in einen vergleichenden Synthesebericht ein, der einen gesamteuropäischen Überblick über die Maßnahmen der Anwerbung und der Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften gibt.

Der ausführliche EMN-Synthesebericht, das kompakte EMN-Inform sowie der einseitige EMN-Flash stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").

Die Studie wurde verfasst von: Claudia Lechner mit freundlicher Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit, Bereich Internationale Beziehungen

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