Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten in Deutschland , Datum: 18.12.2023, Format: Forschungs­bericht, Bereich: Behörde

Der Forschungsbericht des BAMF analysiert für das Jahr 2021 das Einbürgerungspotenzial Geflüchteter, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland eingereist sind. Die Analyse basiert auf Daten der sechsten Erhebungswelle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten.

Der Bericht behandelt unter anderem rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Einbürgerung. Dazu wird dargestellt, wie viele Geflüchtete sich bis 2021 einbürgern ließen oder einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. Weitere Themen sind die Einbürgerungsabsichten Geflüchteter, gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzungen (Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse), die angestrebte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und ein Exkurs zur (Mit-)Einbürgerung von Kindern.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Zum Zeitpunkt der Befragung 2021 besaß bereits ein Prozent der Geflüchteten, die von 2013 bis 2019 nach Deutschland eingereist waren, die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf die Grundgesamtheit übertragen entsprach dies rund 10.000 Personen.

Die Einbürgerungsabsichten unter den Geflüchteten waren 2021 sehr hoch. Von denjenigen, die 2021 nicht einbürgert waren, hatten sechs Prozent bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt und weitere 92 Prozent konnten sich vorstellen, dies in Zukunft zu tun.

Zum Befragungszeitpunkt 2021 hatten sich bereits 64 Prozent der Geflüchteten über den Einbürgerungsprozess informiert. Am häufigsten wurden als Informationsquellen das Internet und Freunde genutzt.

Die Analysen der Angaben zu vier Einbürgerungsvoraussetzungen (Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse) des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG: Stand August 2023) zeigen, dass 2021 71 Prozent der Geflüchteten ohne Einbürgerungsantrag über einen erforderlichen Aufenthaltsstatus verfügten. Gut jede vierte Person (43 Prozent) konnte eine ausreichende rechtmäßige Aufenthaltsdauer vorweisen und knapp die Hälfte verfügte über ausreichende Deutschkenntnisse (48 Prozent). Über die Hälfte (57 Prozent) konnte ihren eigenen Lebensunterhalt sichern, ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu beziehen.

Die vier Einbürgerungsvoraussetzungen gleichzeitig konnte 2021 jedoch nur ein geringer Anteil der Geflüchteten (16 Prozent) erfüllen. Dies entspricht hochgerechnet rund 103.000 Personen bundesweit. Ergänzend zu diesen 103.000 volljährigen Personen hätten sich 2021 weitere 115.000 minderjährige Kinder zusammen mit ihren Eltern einbürgern lassen können.

Reduziert sich die vorausgesetzte Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts entsprechend der geplanten Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetztes (gemäß Entwurf August 2023) auf fünf beziehungsweise drei Jahre, dann hätten 2021 85 Prozent der Geflüchteten bereits ausreichend lange in Deutschland gelebt. Im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen hätten 2021 61 Prozent der Geflüchteten ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können und 21 Prozent hätten die genannten vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt. Dies hätte zum Befragungszeitpunkt 2021 hochgerechnet rund 135.000 Personen entsprochen.

Die Analysen zeigen, dass bei Männern, Jüngeren, Personen aus Syrien, höher Gebildeten sowie Geflüchteten mit mehr Kontakt zu Personen deutscher Herkunft die Wahrscheinlichkeit höher ist, die vier untersuchten Einbürgerungsvoraussetzungen gleichzeitig zu erfüllen; auch nach einer Umsetzung der geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz.

Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Wenke Niehues und Kerstin Tanis

Zitation

Niehues, W. & Tanis, K. (2023). Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten in Deutschland (Forschungsbericht 49). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
https://doi.org/10.48570/bamf.fz.fb.49.d.2023.einbuergerung.1.0