Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen und der allgemeinen Kostenübernahmeerklärungen , Datum: 27.03.2024, Format: Liste, Bereich: Migration und Aufenthalt

Forschungseinrichtungen, die im Inland Forschung betreiben, sollen auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen oder entsprechenden Verträgen mit Forschern aus Nicht-EU-Staaten anerkannt werden. Die Bezeichnungen und Anschriften der hierfür anerkannten Forschungseinrichtungen werden in der Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen veröffentlicht (siehe hierzu § 38e der Aufenthaltsverordnung).


Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen, deren Tätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, gelten als anerkannte Forschungseinrichtungen.


Sofern die Tätigkeit Ihrer Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und Ihre Institution nicht in der Liste enthalten ist, bitten wir um Mitteilung unter: Forschungseinrichtungen@bamf.bund.de

Bei nicht überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen ist es zudem notwendig, dass diese eine Kostenübernahmeerklärung abgeben (vgl. § 18d Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Mit einer Kostenübernahmeerklärung verpflichtet sich die Forschungseinrichtung zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen für

  • den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und
  • eine Abschiebung des Forschers.

Diese Erklärung kann für jeden Forscher einzeln bei der zuständigen Ausländerbehörde oder gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allgemein für sämtliche Forscher abgegeben werden, denen aufgrund einer mit der Forschungseinrichtung abgeschlossenen Aufnahmevereinbarung bzw. eines entsprechenden Vertrags eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Gültigkeitsdauer der allgemeinen Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Bundesamt wird in der Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen veröffentlicht.