Migrationsbericht 2021 , Datum: 11.01.2023, Format: Migrationsbericht, Bereich: Behörde

Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Migrationsbericht 2021 wurde am 11. Januar 2023 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgestellt. Neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration und informiert über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland.

Wesentliche Ergebnisse

Nettozuwanderung nimmt wieder zu

Die Nettomigration nach Deutschland war seit 2016 rückläufig. Dieser Trend wurde 2020 durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie nochmals verstärkt. Im zweiten Pandemiejahr 2021 ist die Nettomigration jedoch mit +329.163 Personen deutlich höher ausgefallen als im Vorjahr (+220.251) und erreichte wieder das Niveau vor der Pandemie. 2021 wurden 1.323.466 Zuzüge und 994.303 Fortzüge erfasst. Im Vergleich zu 2020 ist die Zuwanderung nach Deutschland um 11,5 Prozent gestiegen, die Abwanderung nahm gegenüber 2020 um 2,9 Prozent zu.

Migration größtenteils aus bzw. in europäische Staaten

Das Migrationsgeschehen in Deutschland ist seit Jahren größtenteils durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten bestimmt. Der Anteil der zugewanderten Personen aus europäischen Ländern betrug im Jahr 2021 63,8 Prozent (2020: 69,1 Prozent), darunter waren 46,7 Prozent Menschen aus Staaten der EU (ohne das Vereinigte Königreich). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptzielregion. Mehr als zwei Drittel der entsprechenden Personen zogen im Jahr 2021 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (67,9 Prozent, 2020: 67,4 Prozent). 54,0 Prozent wanderten in EU-Mitgliedstaaten ab (2020: 55,7 Prozent).

Zuwanderung aus humanitären Gründen

Seit 2016 waren die Asylerstantragszahlen rückläufig, vor allem im Pandemiejahr 2020 ging die Zahl der gestellten Asylanträge stark zurück. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Im Jahr 2021 wurden mit 148.233 wieder deutlich mehr Asylerstanträge verzeichnet (+44,5 Prozent). 17,5 Prozent der gestellten Asylerstanträge wurden für in Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden im Alter von unter einem Jahr entgegengenommen (25.879). Im Jahr 2020 betrug dieser Anteil noch 25,9 Prozent. 122.354 (82,5 Prozent) sind somit grenzüberschreitende Asylerstanträge (2020: 76.061).

Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen

Insgesamt wurden 81.705 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen erteilt, die im Jahr 2021 eingereist sind. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 40,8 Prozent (2020: 58.022). In 9.128 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten1, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug beträgt 11,2 Prozent.

Internationale Studierende

Die Zahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ihr Studium in Deutschland aufgenommen haben, ist von 86.529 im Jahr 2020 auf 102.549 im Jahr 2021 und damit um 18,5 Prozent gestiegen. Damit konnte im Jahr 2021, nachdem 2020 die niedrigste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern unter den Erstsemestern an deutschen Hochschulen seit 2014 verzeichnet wurde, wieder ein Anwachsen dieser Gruppe festgestellt werden.

Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Pandemiebedingt ging die Entwicklung der Erwerbsmigration im Jahr 2020 auf 29.747 zugewanderte Personen zurück, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhielten (-53,7 Prozent im Vergleich zu 2019). Im zweiten Pandemiejahr 2021 konnte wieder ein Zuwachs auf 40.421 Zuwandernde verzeichnet werden (+35,9 Prozent gegenüber 2020).

Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2021, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der betreffenden Personen um qualifizierte bzw. hochqualifizierte Fachkräfte handelt (insgesamt 24.744 Personen bzw. 61,3 Prozent). Diese Gruppe umfasst die bisherigen Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung (bis Ende Februar 2020), Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung, Hochqualifizierte, Forschende, Inhaberinnen und Inhaber einer (Mobiler-) ICT-Karte bzw. einer Blauen Karte EU sowie Selbstständige.

Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Seit 2013 konnte bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler registriert. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 39,8 Prozent, der insbesondere durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland zu erklären ist. Im Jahr 2021 stieg die Anzahl der zugewanderten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wieder auf das Niveau von 2019 an (7.052, +63,7 Prozent).

Deutschland im europäischen Vergleich Zielland Nummer eins

Im europäischen Vergleich (Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Migration. Einen hohen Anteil an der Zuwanderung verzeichnen in der EU auch Spanien, Frankreich, Italien und Polen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Zahlen für die Zuwanderung auf das Jahr 2020 beziehen und damit das erste Pandemiejahr umfassen.

27,3 Prozent der Bevölkerung Deutschlands haben einen Migrationshintergrund

2021 lebten nach Zahlen des Mikrozensus in den deutschen Privathaushalten 22,3 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshintergrund von 27,3 Prozent. Mehr als die Hälfte davon sind deutsche Staatsangehörige, knapp zwei Drittel selbst zugewandert. Selbst zugewanderte Personen leben im Durchschnitt seit rund 21 Jahren in Deutschland, mehr als ein Drittel (37,6 Prozent) aber auch weniger als 10 Jahre.

Fußnote

  1. Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.

Hinweise zur Nutzung des Migrationsberichtes

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird jährlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt. Eine gelayoutete und barrierefreie Fassung steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Durch Anklicken der Abbildungen können Sie die zugrundeliegenden Daten im Excel-Format herunterladen. Gedruckte Exemplare des Gesamtberichts können über den Warenkorb bestellt werden.

Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie alle Tabellen des Migrationsberichtes im Excel-Format finden Sie unter "Weitere Informationen".