Pilotierung von speziellen Berufssprachkursen für Auszubildende (Azubi-BSK) , Datum: 05.03.2024, Format: Leitfaden, Bereich: Integration

In einer bundesweit angelegten Pilotierung strebt das BAMF die Entwicklung neuer sogenannter "Auszubildenden-Berufssprachkurse" (Azubi-BSK) für Zugewanderte an, um in Zukunft eine möglichst passgenaue und kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer vor Ort anbieten zu können. Seit Jahresbeginn 2020 starteten bereits bundesweit über 300 Azubi-BSK, bei denen sich die vom BAMF zugelassenen BSK-Träger vor und während des Azubi-BSK eng mit den Berufsschulen vor Ort abstimmen. Prinzipiell können in allen Berufsbereichen Azubi-BSK gestartet werden.

Diese neuen Azubi-BSK des BAMF fokussieren maßgeblich auf die konkreten Förderbedarfe der Auszubildenden im Berufsschulunterricht sowie auf die sprachlichen Anforderungen und Inhalte der mündlichen und schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen. Sie finden in der Regel begleitend zum Berufsschulunterricht statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Azubi-BSK vor Beginn der Ausbildung durchzuführen. Diese ausbildungsvorbereitenden Azubi-BSK haben dann das Ziel, das Sprachniveau der angehenden Auszubildenden zu steigern, damit sie besser auf die (sprachlichen) Anforderungen der Ausbildung vorbereitet sind.

Für einen Kursstart müssen die Teilnehmendenberechtigungen von mindestens sieben Auszubildenden vorgelegt und ein kursindividuelles Konzept vom anbietenden BSK-Träger beim BAMF einreicht und genehmigt werden. Ein eigens entwickelter Leitfaden soll die Träger bei der Konzepterstellung unterstützen. Dieser ist in der Konzeptgrundlage (Anlage 1 zum Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 10/23) enthalten. Antworten zu eventuellen Fragen im Rahmen der Azubi-BSK erhalten sie von den vor Ort zuständigen Außendienstmitarbeitenden für Berufssprachkurse.

Zum Berufsschuljahr 2023/2024 wird die zweite Phase der Pilotierung der Berufssprachkurse für Auszubildende eingeläutet. Weiterführende Informationen dazu sind in dem Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 10/23 und seinen Anlagen über die erweiterte Pilotierung der Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK) zu finden.