Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.01.2021 , Datum: 30.12.2020, Format: Richtlinie, Bereich: Integration

Die höhere Mindestvergütung je Unterrichtseinheit nach § 9 Absatz 1 AbrRL DeuFöV für Lehrkräfte, die als Honorarkräfte in Berufssprachkursen eingesetzt werden, sowie die verlängerte Zahlung der Pandemiezulage nach § 24a AbrRL DeuFöV sind in der 6. Fassung der Abrechnungsrichtlinie aufgenommen. Sie gilt für Kurse, die ab 01.01.21 beginnen.

Die geänderten Passagen sind hellgrau markiert.

Bitte nehmen Sie auch die aktualisierte Anlage 3 der Abrechnungsrichtlinie (Vergütungssätze) mit dem höheren Kostenerstattungssatz und dem neuen Kostenbeitrag zur Kenntnis.