Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 17.12.2024 ,
Mit der ab 17.12.2024 geltenden Änderung des § 27 AbrRL DeuFöV wird das Zahlungsziel von Abrechnungen für ab dem 01.01.2025 startende Kurse vorübergehend und bis auf Widerruf von 30 Tagen auf 90 Tage erhöht.