Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 10.06.2025 ,
Mit der ab 10.06.2025 geltenden Änderung des § 27 AbrRL DeuFöV wird die Verlängerung der Auszahlungsfrist gemäß § 27 Abs. 7 AbrRL DeuFöV widerrufen.
Mit der ab 10.06.2025 geltenden Änderung des § 27 AbrRL DeuFöV wird die Verlängerung der Auszahlungsfrist gemäß § 27 Abs. 7 AbrRL DeuFöV widerrufen.