Anlage 3 zum Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 01/19 - Antrag auf nachträgliche Kostenbefreiung gem. § 4 Abs. 4 Nr. 3 DeuFöV ,
Information über die Zweite Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung vom 05.12.2018 (Antrag auf nachträgliche Kostenbefreiung nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 DeuFöV)