Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 17/21 , Datum: 15.11.2021, Format: Trägerrundschreiben, Bereich: Integration

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Teilnahmemöglichkeit am Berufssprachkurs (BSK) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan.

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen des § 13 Abs. 2 Nummer 1 DeuFöV für Spezialkurse mit Zielsprachenniveau A2 und B1, weiterhin gelten. Das heißt, dass die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs als Voraussetzung für die Teilnahme an BSK mit Zielsprachenniveau A2 und B1 auch weiterhin bestehen bleibt.

Die im Trägerrundschreiben beschriebene Regelung ist nicht auf Integrationskurse anwendbar!