Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 01/22 , Datum: 13.01.2022, Format: Trägerrundschreiben, Bereich: Integration

Mit dem Rundschreiben informieren wir die Träger der Berufssprachkurse, dass die sogenannte "gute Bleibeperspektive" für afghanische Asylbewerbende ab dem 17.01.2022 gleichermaßen für die Bereiche des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gilt. Gleichzeitig wird die Befristung der bisherigen Ausnahmeregelung aus Trägerrundschreiben 17/21 für die Berufssprachkurse aufgehoben. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gem. § 45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG ist somit für die Herkunftsländer Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan möglich.