Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid ab 01.05.2024 - TRS 03/2024 - Anlage 1 ,
Mit den ab 01.05.2024 geltenden Änderungen der Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid wurden u.a. die Meldepflicht reduziert und verschiedene weitere Änderungen klarstellender Natur eingepflegt.