Antrag Verwaltungspauschale Kinderbetreuung ,
Teilnehmende Erziehungsberechtigte in Berufssprachkursen, deren betreuungsbedürftige Kinder nicht in Regelangeboten der Kinderbetreuung untergebracht sind, sollten durch die Kursträger bei der Unterbringung der Kinder in örtliche Betreuungsangebote unterstützt werden. Der Aufwand für die Beratung und Unterstützung dieser Teilnehmenden wird durch die Verwaltungspauschale an den Kursträger vergütet. Der Antrag ist ausgefüllt und vom Kursträger sowie dem Erziehungsberechtigten Teilnehmenden unterzeichnet an den zuständigen HSO zu senden. Die Verwaltungspauschale wird nach Kursende mit dem eingereichten Abrechnungsbogen abgerechnet und ausgezahlt.