Kursmeldung (641-1008-BSK) ,
Der Kursträger informiert erstmalig 4 Wochen vor Kursbeginn, danach 14-tägig den zuständigen Hauptstandort (HSO) des BAMF mit der Kursmeldung über die Teilnehmermeldungen, den geplanten Zeitraum der Berufssprachkurse und deren Änderungen. Mit dem aktuellen Vordruck können nun auch die neuen Berufssprachkurse "Job-BSK" angemeldet werden.
Bitte lesen Sie auch die Ausfüllhinweise (die Aktualisierung folgt in Kürze), die Ihnen unter "Downloads" zur Verfügung stehen.