Abrechnungsrichtlinien - AbrRL , Datum: 26.02.2024, Format: Richtlinie, Bereich: Integration

Sie finden hier die Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Abrechnung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler nach der Integrationskursverordnung (Abrechnungsrichtlinien – AbrRL). Die bisherigen Fassungen sind chronologisch geordnet. Die jeweils "aktuelle Fassung" wird in der nachfolgenden Tabelle als solche gekennzeichnet. Die Änderungen zur jeweils vorhergehenden Fassung sind in der Spalte "Änderungen" stichwortartig erläutert.

Nr.Fassung vomÄnderungen
3226.02.2024
  1. Anpassung: Wording Unterrichtseinheit - insbesondere in § 1 und § 3 AbrRL
  2. Anpassung verspäteter Einstieg in § 1 Abs. 4 AbrRL
  3. Neu § 1a AbrRL zu Höchstteilnehmendenzahlen
  4. Neue Angaben Online-Kurse in der Anwesenheitsliste in § 2 Abs. 3 AbrRL
  5. Wegfall diverser Angaben auf der Signaturliste gem. § 2 Abs. 4 AbrRL
  6. Definition Degression in § 7 AbrRL
  7. Verlängerung Ausnahme spezielle Garantievergütung bei Alphabetisierungskursen gem. § 13 Abs. 3 AbrRL: Die bisherige Ausnahme wird bis zum 31.08.2024 verlängert.
  8. Entfall § 14 Abs. 5 AbrRL zu Alphabonuszahlungen
  9. Entfall § 14 Abs. 6 AbrRL zur Pandemiezulage
  10. Entfall § 14 Abs. 7 AbrRL zur Kursabsicherungszulage
  11. Anpassung Teil E zur Kinderbetreuung in § 17 AbrRL
  12. Entfall § 18 AbrRL
  13. Entfall § 19 AbrRL
  14. Anpassung Formulierung Teil G AbrRL: Zur besseren Verständlichkeit wurde der bisherige Wortlaut in den § 21 Abs. 2 Nr. 1 sowie § 22 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 AbrRL angepasst.
3101.01.2023
  1. Anpassung: § 13 Abs. 3 AbrRL – spezielle Garantievergütung für Alphabetisierungskurse
  2. Anpassung: § 16 Abs. 2 AbrRL – Vergütung DTZ

    Anmerkung: Die aktuellsten Änderungen sind farblich hervorgehoben.

3001.08.2022
  1. Anpassung § 7 Abs. 1 AbrRL – Anpassung Kostenbeitrag
  2. Anpassung: § 13 Abs. 3 AbrRL – spezielle Garantievergütung für Alphabetisierungskurse
  3. Streichung Anlage 2

    Anmerkung: Die aktuellsten Änderungen sind farblich hervorgehoben.

2912.05.2022
  1. Anpassung § 13 Abs. 3 AbrRL – spezielle Garantievergütung für Alphabetisierungskurse
  2. Neu: § 14 Abs. 7 AbrRL – Kursabsicherungszulage
  3. Redaktionelle Anpassungen

    Anmerkung: Die aktuellsten Änderungen sind farblich hervorgehoben.

2801.01.2022

Überarbeitung der kompletten AbrRL, insbesondere

  1. Anpassung verspäteter Einstieg gem. §1 Abs. 4
  2. Anpassung Ausfüllhinweise Anwesenheitsliste gem. § 2 Abs. 3
  3. Anpassung Entwertung Unterschriftenfeld auf der Signaturliste gem. §2 Abs. 4
  4. Neu aufgenommen notwendige Übermittlung von Kurs(abschnitts)beginnmeldungen gem. §2 Abs. 5
  5. Neu aufgenommen §20 Fahrtkosten
  6. Neu aufgenommen Teil G §§21-23 Ausschluss der Kostenerstattung
2726.11.2021
  1. Anpassung Zeitraum § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 19.03.2022
  2. Anpassung Zeitraum § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemiezulage für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2021 und 19.03.2022 in Höhe von 1.250€
2604.10.2021
  1. Anpassung Kinderbetreuung: §§ 17 - 18

    Anmerkung: Die aktuellsten Änderungen sind farblich hervorgehoben.

2512.09.2021
  1. Anpassung Zeitraum § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 25.11.2021
  2. Anpassung Zeitraum § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemiezulage für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2021 und 25.11.2021 in Höhe von 1.250€
2401.08.2021
  1. Aktualisierung Anlage 2 zu Teil C (Änderungen sind farblich hervorgehoben.)
2301.07.2021
  1. Anpassung Zeitraum § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 11.09.2021
  2. Anpassung Zeitraum § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemiezulage für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2021 und 11.09.2021 in Höhe von 1.250€

    Anmerkung: Die aktuellsten Änderungen sind farblich hervorgehoben.

2201.04.2021
  1. Anpassung Zeitraum § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021
  2. Anpassung Zeitraum § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemie-Zulage für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021
2101.01.2021
  1. Anpassung § 7 Abs 1 AbrRL: Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 4,40€ je Unterrichtsstunde (ab dem 21. Teilnehmenden auf 2,30€) für Kursabschnitte beginnend nach dem 31.12.2020
  2. Anpassung Zeitraum § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 31.03.2021
  3. Anpassung Zeitraum § 14 Abs 5 AbrRL: Anreizsystem Alphabetisierungskurse für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.09.2018 und 31.12.2020
  4. Anpassung Zeitraum § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemie-Zulage für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 31.03.2021
2001.07.2020
  1. Ergänzung § 13 Abs. 3 AbrRL: spezielle Garantievergütung für Kursabschnitte beginnend zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020
  2. Neu: § 14 Abs. 6 AbrRL: Pandemie-Zulage
  3. Ergänzung Anlage 1 zum Teil C: Hinweis zu Alphabetisierungskursen aufgrund Ergänzung § 13 Abs. 3 AbrRL

    Anmerkung: Ab sofort finden Sie die aktuellsten Änderungen im Dokument farblich hervorgehoben.

1901.01.2019
  1. Ergänzung § 14 Abs. 5 AbrRL ab 01.09.2018: Anreizsystem Alphabetisierungskurs
  2. Anpassung Höchstteilnehmerzahlen ab dem 01.01.2019
  3. Änderung DTZ-Kosten zum 01.01.2019
  4. Anpassung Anlage 2 Großstadt zum 01.01.2019
1801.08.2018
  1. Anpassung § 3 AbrRL Fehlstunden.
  2. Anpassung § 5 Abs. 1 AbrRL.
  3. Anpassung Hinweistext § 12 AbrRL Höchstteilnehmerzahl.
  4. Streichung des § 20 Abtretbarkeit der Forderung.
1701.01.2018
  1. Änderung des Enddatums der Ausnahmeregelung von 31.12.2017 auf 31.12.2018 (§ 21 Abs. 2 a) + b) AbrRL)
1601.06.2017
  1. Einführung der Mindestvergütung für ab dem 01.06.2017 neu beginnende Alphabetisierungs-/ Jugend-/ Zweitschriftlernerkurse und Allgemeine Integrationskurse (s. § 14 Abs. 4 AbrRL sowie Anlage 1 zum Teil C)
  2. Korrektur der Anlage 2 zum Teil C
1520.03.2017
  1. Förderung der Beratung/Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes ab dem 26.01.2017 (§ 19 AbrRL)
  2. Förderung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung, beginnend ab dem 20.03.2017 (§§ 17, 18 AbrRL)
1401.12.2016
  1. Vorübergehende Erhöhung der Höchstteilnehmerzahlen in Alphabetisierungskursen auf 16 Teilnahmeberechtigte (§ 21 Abs. 2 b) AbrRL).
1301.10.2016
  1. Anpassung der Mindestteilnehmerzahlen bei Jugendintegrations- und Alphabetisierungskursen (§ 13 Abs. 2 + 3 AbrRL).
  2. Änderung des Enddatums der Ausnahmeregelung von 31.12.2016 auf 31.12.2017 (§ 21 Abs. 2 a) + b) AbrRL).
1201.07.2016
  1. Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 3,90 € je Unterrichtsstunde (ab dem 21. Teilnehmer auf 2,00 €) (§ 7 Abs. 1 AbrRL).
  2. Erhöhung der Höchstteilnehmerzahlen in Allgemeinen Integrationskursen auf 25 Teilnahmeberechtigte (§ 8 AbrRL).
  3. Die Realvergütung wird berechnet für maximal 25 Teilnahmeberechtigte eines Kursabschnittes (§ 9 Abs. 1 AbrRL).
  4. Anpassung der speziellen Garantievergütung auf Basis von 17 Teilnehmern (§ 13 Abs. 1 und 6 AbrRL).
  5. Wegfall der Regelungen zu Elternintegrationskursen an Schulen (§ 14 Abs. 4 AbrRL).
1001.11.2015
  1. Vorübergehende Erhöhung der Höchstteilnehmerzahlen und Aussetzen des Erfordernisses für eine Ausnahmegenehmigung für alle Kursabschnitte, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2016 beginnen. In Verbindung damit Neufassung des § 21 AbrRL.
  2. Generelle Erhöhung der Mindestteilnehmerzahl ab 01.11.2015 für Alphabetisierungskurse. Die bisherige Differenzierung zwischen Großstädten und übrigen Gemeinden entfällt. In Verbindung damit Änderung des § 13 Abs. 3 AbrRL.
  3. § 7 Abs. 1 S. 2 AbrRL. Aufnahme eines Verweises auf die Höhe des geltenden Kostenbeitrags gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 IntV.
  4. Konkretisierung des Beginns der Kostenerstattung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AbrRL).
  5. Verdeutlichung in § 2 Abs. 4 AbrRL, dass Selbstzahler nicht zur Unterschrift auf dem Formular "Anhang zur Anwesenheitsliste – tägliche Signatur" (Unterschriftenliste) verpflichtet sind (Ersetzen der Begriffe "Teilnehmer", "Kursteilnehmer" und "teilnehmende Personen" in den Sätzen 1, 4, 5, 6, 7 und 8 durch den Begriff "Teilnahmeberechtigter").
  6. Klarstellung, dass auf jedem Blatt des Formulars "Anhang zur Anwesenheitsliste – tägliche Signatur" (Unterschriftenliste) die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt werden muss (§ 2 Abs. 4 Satz 9 AbrRL).
  7. Verdeutlichung, dass der Ausschluss der Kostenerstattung gem. § 5 Abs. 1 AbrRL abweichend von Teil B und C der AbrRL erfolgt.
  8. Konkretisierung der Überschriften in §§ 8 und 12 AbrRL ("Höchstteilnehmerzahl" statt "Teilnehmerzahl").
  9. Klarstellung, dass Teamteaching im Jugendintegrationskurs nur vergütet wird, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der speziellen Garantievergütung erreicht sind (§ 13 Abs. 2 Satz 6 AbrRL).
901.01.2015
  1. Änderung der Vergütung des Abschlusstests DTZ auf 91,44 € pro Teilnahmeberechtigten (§ 16 Abs. 1 AbrRL)
801.10.2014

Wegfall der Förderung der Kinderbetreuung, daher

  1. Streichung der §§ 1 Abs. 5, 2 Abs. 1 Satz 2, 2 Abs. 5 AbrRL
  2. Einfügung der zeitlichen Begrenzung hinter Teil E AbrRL
  3. Wegfall der §§ 17, 18 und 19 AbrRL
701.06.2014
  1. Konkretisierung des Zahlungsempfängers (§ 1 Abs., Satz 1 AbrRL)
  2. Klarstellung des Zeitpunkts der Mitteilung über die Reduzierung des Stundenkontingents bei einem verspäteten Einstieg (§ 1 Abs. 4 AbrRL) und Einführung eines Formulars "Bestätigung gem. § 1 Abs. 4 AbrRL"
  3. Einführung des Zeichens "P" für die Teilnahme an Praktika während des Jugendintegrationskurses in der "Anwesenheitsliste – Integrationskurs" (§ 2 Abs. 3, Satz 2 AbrRL)
  4. Ergänzung des Synonyms "Unterschriftenliste" für den "Anhang zur Anwesenheitsliste – tägliche Signatur" (§ 2 Abs. 4, Satz 1 AbrRL) und Klarstellung, dass Unterlagen "vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt" eingereicht werden müssen (§ 2 Abs. 4, letzter Satz AbrRL)
  5. Ergänzung, dass ein Einstufungstest ohne vorherige ordnungsgemäße Durchführung nicht vergütet wird (§ 5 Abs. 1, Nr. 1 AbrRL)
  6. Konkretisierung der Vergütung der Grundsätze der Vergütung der Integrationskurse (§§ 7 Abs. 1 und 2, 10, 11 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 AbrRL)
  7. Regelung der Vergütung bei Abwesenheit während des gesamten Kursabschnitts im Rahmen der speziellen Garantievergütung (§ 11 Abs. 3, Satz 2 AbrRL)
  8. Änderung der Mindestteilnehmerzahl für Alphabetisierungskurse in Großstädten (§ 13 Abs. 3, Satz 2 und 3 AbrRL)
  9. Ausnahmegenehmigung für die Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bei Kursen für Menschen mit Behinderungen ab Aufbaukurs 3 (§ 13 Abs. 4, Satz 3 AbrRL)
  10. Streichung des Mindestbetrages für Elternkurse an Schulen (§ 14 Abs. 4 AbrRL)
601.08.2013
  1. Abschlusstest und Test Leben in Deutschland nach Abschluss des Kursabschnitts bzw. des Orientierungskurses
  2. Grundsätze der Kinderbetreuung (§ 17 AbrRL)
  3. Anpassung der Begriffe "Maßnahme" und "Betreuungsmaßnahme" in "Kinderbetreuungsmaßnahme" (§§ 18, 19 Abs. 2 AbrRL)
501.04.2013
  1. Anpassung der Vergütung des DTZ ab 01.04.2013 auf 93,24 € (§ 16 Abs. 1 AbrRL)
  2. Vergütung für die Durchführung des Tests "Leben in Deutschland" ab 23.04.2013 in Höhe von 18,65 € (§ 16 Abs. 1 AbrRL)
  3. Vorzeitige Durchführung des DTZ während eines noch laufenden Kursabschnitts (§ 16 Abs. 2 AbrRL)
401.03.2013
  1. Absenkung der Mindeststundenzahlen für Teilzeitkurse
  2. Absenkung der Mindestteilnehmerzahlen von Alphabetisierungs- und Jugendkursen
301.01.2013
  1. Einführung der Abkürzung "AbrRL"
  2. Änderung des Vergütungssatzes von 2,54 €/ 2,60 € in 2,94 € (§§ 7 Abs. 1, 11 Abs. 1 AbrRL)
  3. Anpassung des Mindestbetrages beim Elternintegrationskurses an Schulen (§ 14 Abs. 4 AbrRL)
210.07.2012
  1. Einführung des Mindestbetrages beim Elternintegrationskurs (§ 14 Abs. 4 AbrRL)
101.07.2012
  1. Einführung der Abrechnungsrichtlinien