Die Grafik stellt die drei zentralen Akteure, sprich die ausstellenden Behörden, die asylsuchende bzw. antragstellende Person sowie die prüfenden Behörden, und deren Aktivitäten in der Blockchain-Lösung für digitale Bescheinigungen im Asylprozess schematisch dar. Dabei geht der Prozess von der asylsuchenden bzw. antragstellenden Person aus. Benötigt jene Person eine Bescheinigung, wird diese von den ausstellenden Behörden (z.B. dem BAMF, der ABH oder der BPol) ausgestellt. Diese Bescheinigung kann die asylsuchende bzw. antragstellende Person dann den prüfenden Behörden (ebenfalls z.B. dem BAMF, der ABH oder der BPol) vorzeigen. Die beteiligten Behörden und ggf. weitere Organisationen sind für die beiden Aktivitäten, das Widerrufen von Bescheinigungen und das Prüfen der Gültigkeit von Bescheinigungen sowie der Identität der asylsuchenden bzw. antragstellenden Person, über das Blockchain-Netzwerk verbunden.