Ablauf der Dokumentenprüfung, Format: Bild, Bereich: Behörde
Größer darstellenA: Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Dokument gefälscht ist, wird ein Prüfbericht an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) übermittelt. B: Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Dokument echt ist, wird dieses an die zuständige Ausländerbehörde übersandt. Der Inhaber bzw. die Inhaberin erhält sein Dokument zurück.Quelle: BAMF
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