Dossier: Resettlement , Datum: 25.06.2018, Format: Dossier, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz , Dauerhafte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger

Resettlement: Ergänzende Säule des Flüchtlingsschutzes , Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung flüchten, suchen meist zuerst in einem Nachbarstaat Schutz. Oft genug ist es Ihnen dort aber nicht möglich, sich und ihre Familie zu versorgen. Die Problematik nimmt aufgrund der politischen Umbrüche und kriegerischen Auseinandersetzungen in den Erstzufluchtsländern wie beispielsweise Libyen oder Jemen immer mehr zu. Daher ist es besonders Familien mit kleinen Kindern, Alleinerziehende oder Personen mit besonderem medizinischen Hilfsbedarf oft nicht möglich, dort zu leben oder sich zu integrieren.

Die Europäische Union (EU) ermöglicht es besonders schutzbedürftigen Personen über das sogenannte Resettlement-Programm, sich in aufnahmebereiten Mitgliedsstaaten neu anzusiedeln. Dadurch übernehmen die EU-Mitgliedstaaten humanitäre Verantwortung. Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument zur Lösung langanhaltender Flüchtlingskrisen. Aufgenommen werden Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten oder Staatenlose, die sich in einem Drittstaat befinden und dort nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) unter das Mandat des Flüchtlingshilfswerks der Vereinen Nationen (UNHCR) fallen. Aufnahmebereite Staaten gewähren diesen Flüchtlingen Schutz und bieten ihnen die Möglichkeit, eine dauerhafte Lebensperspektive aufzubauen. Gegenwärtig beteiligen sich unter anderem die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen sowie 14 EU-Mitgliedsstaaten am Resettlement-Programm. Resettlement und weitere humanitäre Aufnahmeprogramme schaffen einerseits Perspektiven für schutzbedürftige Personen, andererseits werden dadurch Nachbar- und Anrainerstaaten von Krisenländern entlastet. Für 2018/2019 hat die Europäische Union das Kontingent erhöht und die Aufnahme von 50.000 Resettlement-Flüchtlingen zugesagt. Die Europäische Union unterstützt Resettlement-Programme der EU-Mitgliedstaaten mit EU-Finanzmitteln. Dies fördert die Bereitschaft von EU-Mitgliedstaaten, humanitäre Verantwortung zu übernehmen und weiter auszubauen.

"Resettlement ist eine ergänzende Säule des Flüchtlingsschutzes und auch Deutschland nimmt aus humanitären Gründen im Rahmen von Resettlement besonders schutzbedürftige Personen auf", erklärt Corinna Wicher, Gruppenleiterin Internationale Aufgaben im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. "Als Bundesamt sind wir für die gesamte Koordinierung der Aufnahme zuständig und auch dafür, dass die durch die Bundesregierung zugesagte Aufnahmequote eingehalten wird."

Deutschland nimmt seit 2012 Resettlement-Flüchtlinge auf:

Aufnahmekontingent 2012 2013 2014 2015 2016-2017 2018-2019
Europäische Union gesamt 20.000 50.000
Aufnahmekontingent Deutschland 300 300 300 500 1.600 10.200

Wie viele Resettlement-Flüchtlinge Deutschland im Rahmen des Kontingents aufnimmt und aus welchen Krisenregionen, bestimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Berücksichtigung der durch UNHCR genannten Kapazitäten und Prioritäten.

In der Pilotphase von 2012 bis 2014 wurden pro Jahr 300 Schutzbedürftige aufgenommen. Diese wurden grundsätzlich vom UNHCR (zu den Kriterien s. Link in der rechten Spalte) vorgeschlagen. Die Resettlement-Quote für das Jahr 2015 wurde im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern auf 500 Personen angehoben. Die 500er-Quote wurde in den Jahren 2016/2017 mit dem Resettlement-Programm der EU-KOM (Migrationsagenda) verrechnet. Die Gesamtquote für die zwei Jahre betrug 1.600 Schutzsuchende. Diese Quote wurde unter anderem für den 1:1-Mechanismus der EU-Türkei-Erklärung für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen sowie für die Aufnahme aus Ägypten und aus dem Libanon genutzt. Für die Jahre 2018 und 2019 hat Deutschland insgesamt die Aufnahme von 10.200 Schutzbedürftigen zugesagt. Darunter fallen unter anderem auch Personen, die 2018/2019 aus der Türkei aufgenommen werden.

Seit dem Start des deutschen Resettlement-Programms 2012 sind Drittstaatsangehörige aus den Zufluchtsstaaten Tunesien, Türkei, Indonesien, Syrien, Ägypten und dem Sudan aufgenommen worden

Bundesamt koordiniert die Maßnahmen

Für die Koordinierung und Umsetzung des Resettlement-Programms ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Dabei arbeitet es insbesondere eng zusammen mit: dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Auswärtiges Amt (AA), dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM), den Sicherheitsbehörden, dem Technisches Hilfswerk (THW), dem Land Niedersachsen und NGOs, wie der Caritasstelle Friedland.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Resettlement: Ergänzende Säule des Flüchtlingsschutzes
  2. Kriterien für die Aufnahme in Deutschland
  3. Das Resettlement-Verfahren in Deutschland
  4. 14 Tage Friedland
  5. Deutscher Vorsitz über die Annual Tripartite Consultations on Resettlement 2018
  6. Studien und Tagungen zu Resettlement