Dossier: Integrationskurse , Datum: 14.06.2019, Format: Dossier, Bereich: Integration

Lehrkräfte im Integrationskurs , Datum: 16.10.2019, Format: Meldung, Bereich: Integration

Die hohe Qualität der Integrationskurse ist die Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Es ist Ziel und Anspruch des Bundesamtes, diese Qualität weiter auszubauen und langfristig sicherzustellen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Qualifikation der Lehrkräfte, die die Konzepte und methodisch-didaktischen Vorgaben sowohl in den allgemeinen als auch in den speziellen Integrationskursen des Bundes umsetzen.

Integrationskurslehrkräfte müssen daher hohe Anforderungen erfüllen, die vor ihrem Einsatz in einem Zulassungsverfahren überprüft werden.

Wer in einem Integrationskurs unterrichten möchte, muss nach §15 Integrationskursverordnung (IntV) über ein abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen. Für Interessenten mit anderen Hochschulabschlüssen ist eine Zulassung über eine Zusatzqualifizierung im Bereich DaZ möglich. Alternativ können sie einen Lehrgang zum Erwerb eines einschlägig anerkannten DaF/DaZ-(Hochschul-)Zertifikates absolvieren.

Anträge auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen werden nach bundeseinheitlichen Kriterien bewertet.

Das Bundesamt verfügt über ein System von Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte, welches anhand von Rückmeldungen aus Wissenschaft und Praxis permanent weiterentwickelt wird. So sind neben der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich DaZ auch weitere, sogenannte "additive" Zusatzqualifizierungen vorgesehen:

  • Für die Lehrtätigkeit in Alphabetisierungskursen muss eine spezifische fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen werden. Wenn die allgemeine Qualifikation der Lehrkraft für eine Direktzulassung nicht ausreicht, ist eine entsprechende Zusatzqualifizierung (ZQ Alpha) zu absolvieren, die bei einer vom Bundesamt akkreditierten Einrichtung erworben werden kann.
  • Auch für eine Lehrtätigkeit in Orientierungskursen sind besondere methodische und didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert, um die Lernziele und Inhalte in den 100 Unterrichtsstunden optimal umzusetzen. Das Bundesamt empfiehlt und fördert die Teilnahme an einer 30 Unterrichtseinheiten umfassenden Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Orientierungskursen.
  • Neu ist die Zusatzqualifizierung "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma". Sie wurde vom Bundesamt in Zusammenarbeit mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie und dem Fachverband Traumapädagogik konzipiert. Lehrkräfte erwerben hierbei das nötige Wissen und die Kompetenz für einen traumasensiblen Unterricht. Sie erkennen potenzielle Herausforderungen im Gruppenprozess, entwickeln mögliche Lösungswege und können in individuellen Krisensituationen angemessen reagieren.

Aktuell (Stand: 2019) besitzen in Deutschland mehr als 50.000 Personen eine Zulassung als Lehrkraft für Integrationskurse. Rund 19.500 Lehrkräfte haben in den vergangenen zwölf Monaten bei den bundesweit etwa 1.700 Trägern in mindestens einem Integrationskurs unterrichtet. Die Zahl der aktiven Lehrkräfte und zugelassenen Träger ist seit 2016 (340.000 neue Kursteilnehmende) konstant geblieben. Im vergangenen Jahr nahmen rund 200.000 Personen erstmalig an einem Integrationskurs teil. Auch bei einer etwaigen Erhöhung der Nachfrage könnte daher flexibel reagiert und der Bedarf gedeckt werden.

Das Bundesamt lässt zwar sowohl Kursträger als auch Integrationskurslehrkräfte zu, steht zu den Lehrkräften aber nicht in einem Vertragsverhältnis. Die Lehrkräfte sind vielmehr für die Kursträger tätig, entweder als Freiberuflerin und Freiberufler auf Honorarbasis oder als fest angestellte Arbeitnehmende. Für die Honorarkräfte gibt das Bundesamt eine untere Honorargrenze von 35 Euro pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten vor. Für Festangestellte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (insbesondere zu Arbeitsschutz und Mindestlohn) und gegebenenfalls Tarifverträge. Die Vertragsausgestaltung und damit auch das vereinbarte Gehalt obliegen im Übrigen aber der Vertragsfreiheit zwischen Träger und Lehrkraft.

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Inhalt

  1. Sprache ist der Schlüssel zur Integration
  2. Der Allgemeine Integrationskurs
  3. Der Jugendintegrationskurs
  4. Der Alphabetisierungskurs
  5. Der Frauenintegrationskurs
  6. Der Elternintegrationskurs
  7. Der Intensivkurs
  8. Der Integrationskurs für Zweitschriftlernende
  9. Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen
  10. Der Orientierungskurs
  11. Lehrkräfte im Integrationskurs