Welche Unterlagen sind für das Verfahren erforderlich?
Vorgelegt werden müssen Auslandsnachweise und Bescheinigungen über die Berufsqualifikationen. In der Regel sind hier – zumindest wenn die Antragstellenden in Deutschland sind – Originale oder beglaubigte Kopien erforderlich. Die zuständigen Stellen können jedoch abweichend auch einfache Kopien gelten lassen, wenn diese ausreichend sind. In der Regel sollen die Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
Tabellarische Übersicht über Ausbildung und bisherige Berufstätigkeit (in deutscher Sprache)
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses
Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt wurde
Nachweis, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen (entfällt für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern)