Was passiert bei Verlust des Ankunftsnachweises?

Der Inhaber des Ankunftsnachweises ist verpflichtet, den Verlust des AKN bei der Polizei und der zuständigen Aufnahmeeinrichtung anzuzeigen Der Inhaber wird anhand seiner biometrischen Daten identifiziert und ein Ersatz-Ankunftsnachweis ausgestellt. Das ursprüngliche Gültigkeitsdatum bleibt bestehen. Findet sich der Original-Ankunftsnachweis wieder, muss dieser den zuständigen Behörden vorgelegt werden.