Was kostet ein Integrationskurs?

Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Angehörige dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Ihre Angehörige werden automatisch vom Kostenbeitrag befreit. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthaltsG sind vom Kostenbeitrag befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, deutsche Staatsbürger und Unionsbürger vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nur für das individuell erste Kursmodul rückwirkend in Betracht. In höheren Modulen wird die Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.