Ganzheitliches Integrationskursmanagement , Datum: 02.08.2017, Format: Meldung, Bereich: Integration , Geänderte Integrationskursverordnung sichert schnelle und erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs

Um Zugewanderten und Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive künftig eine frühzeitige Teilnahme am Integrationskurs zu ermöglichen, hat das Bundesamt das bestehende Integrationskurssystem optimiert und zum ganzheitlichen Integrationskursmanagement ausgebaut. Kern des ganzheitlichen Managements ist neben der Schaffung eines erweiterten Kursangebotes, z.B. durch Kurse für Zweitschriftlernende, der frühestmögliche Beginn einer Integrationskursteilnahme sowie eine intensive Begleitung der Teilnahmeberechtigten.

Die rechtliche Basis hierfür wurde (unter anderem) mit einer Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) geschaffen, die am 25.06.2017 in Kraft getreten ist.

Intensiv begleiten, bedarfsgerecht steuern

Die intensive Begleitung der Teilnahmeberechtigten beginnt mit einem Einstufungstest, den das Bundesamt zentral durchführt. Dieser ermittelt, welche Voraussetzungen die Teilnahmeberechtigten mitbringen und welcher Integrationskurs für sie am besten geeignet ist. Auf dieser Grundlage kann das Bundesamt die Teilnahmeberechtigen schnell und unkompliziert an einen Integrationskursträger mit passendem Angebot vermitteln.

Die geänderte Integrationskursverordnung ermöglicht es dem Bundesamt nun:

  • Personen, die zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt sind bzw. zur Teilnahme zugelassen sind, an einen bestimmten Träger mit passendem Kursangebot zu verweisen. Sie sind dann aufgefordert, den entsprechenden Kurs zu besuchen.
  • Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, direkt einem Träger mit passendem Kursangebot zuzuweisen. Wer eine Zuweisung zu einem Integrationskurs erhält, ist verpflichtet diesen Kurs zu besuchen.

In beiden Fällen achtet das Bundesamt darauf, dass die Kurse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut zu erreichen sind und frühzeitig beginnen.

"Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration" erklärt Dr. Uta Dauke, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. "Deshalb war es uns ein Anliegen, ein System zu schaffen, das Zugewanderte und Geflüchtete mit dauerhafter Bleibeperspektive von Beginn an begleitet und einen frühen Spracherwerb ermöglicht."

Angebote passgenau gestalten

Durch das zentrale Testverfahren erhält das Bundesamt einen Überblick darüber, welche Arten von Integrationskursen, z.B. für Zweitschriftlernende, Menschen mit Alphabetisierungsbedarf oder für Frauen, benötigt werden, und kann sein Angebot entsprechend der Nachfrage vor Ort gestalten. Um gerade auch Eltern die Teilnahme am Integrationskurs zu erleichtern, kann für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Kurse eine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung geschaffen werden, falls vor Ort kein anderweitiges Betreuungsangebot zur Verfügung steht.

"Mit dem neuen System können wir noch stärker als zuvor Menschen Schritt für Schritt auf ihrem Integrationsweg begleiten und sie durch individuell passende Angebote unterstützen", so Dr. Uta Dauke.

Weitere Informationen zu den Integrationskursen finden Sie unter: www.bamf.de/integrationskurse