Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen , Datum: 19.05.2017, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt , Julian Tangermann und Janne Grote, Autoren der EMN-Studie "Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Deutschland" beantworten Fragen zu den Ergebnissen der Studie.

In der Diskussion über illegale Beschäftigung standen in der jüngeren Vergangenheit immer wieder sowohl deutsche als auch ausländische Beschäftigte im Fokus. Jüngst gerieten Geflüchtete ins Rampenlicht, obwohl es keine verlässlichen Erkenntnisse darüber gibt, dass sie überproportional häufig einer illegalen Beschäftigung nachgehen. Auch in Bezug zur illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Allgemeinen gibt es nur wenige verlässliche statistische Kennzahlen. Die vorhandenen Daten werden in der Studie diskutiert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zentralen Akteure zur Kontrolle und Präventionsarbeit sowie die Folgen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und für illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige selbst beschrieben.

Gibt es Arbeitsfelder, in denen der Anteil der Drittstaatsangehörigen, die illegal beschäftigt sind, besonders hoch ist?

In fast allen Branchen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gewissem Umfang illegal beschäftigt, was sowohl für deutsche als auch ausländische Beschäftigte gilt. Eine gewisse Häufung ist allerdings in den lohnintensiven Branchen zu erkennen.
Dazu gehören Gewerbe und Unternehmen in den Bereichen Bau, Gaststätten, Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und damit verbundene Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrollbehörden stoßen in diesen Branchen im Verhältnis häufiger auf Formen der illegalen Beschäftigung, was auch dazu geführt hat, dass das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die genannten Branchen vorschreibt, dass die dort Beschäftigten immer Ausweise mitführen müssen.

Welche Konsequenzen hat die Aufdeckung einer illegalen Beschäftigung für Drittstaatsangehörige und für Arbeitgeber?

Zunächst ist wichtig anzumerken, dass illegale Beschäftigung kein besonderes Phänomen unter Drittstaatsangehörigen ist. Genau genommen gibt es wenig Erkenntnis darüber, in welchem Umfang Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedsstaats der europäischen Union besitzen, einer illegalen Beschäftigung nachgehen. Die mit der Kontrolle beschäftigten Behörden, die wir im Rahmen der Studie interviewt haben, konnten zumindest keine besondere Häufung unter Drittstaatsangehörigen für die vergangenen Jahre erkennen.

Ansonsten kommt es bei den Folgen für illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige darauf an, mit welchem Status sie sich in Deutschland aufhalten. Wird festgestellt, dass Drittstaatsangehörige einer illegalen Beschäftigung nachgehen, können die Konsequenzen von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen, der Ausweisung oder Abschiebung reichen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern drohen auch empfindliche Strafen, wenn sie Drittstaatsangehörige illegal beschäftigen. Der rechtliche Rahmen sieht Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und in bestimmten Fällen auch Haftstrafen vor.

Welche Präventionsmaßnahmen gibt es?

Für die Eindämmung illegaler Beschäftigung ist in Deutschland vor allem die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Arbeitseinheit des Zolls mit circa 7.000 Mitarbeitenden bundesweit, zuständig. Die FKS sowie weitere staatliche Stellen und auch Nichtregierungsorganisationen klären durch Informationskampagnen über Folgen von und Alternativen zu illegaler Beschäftigung auf oder bieten Betroffenen Beratung an. Dabei zielt ein Großteil der Maßnahmen auf die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Allgemeinen und nur wenige Maßnahmen ausschließlich auf die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen.
Darüber hinaus wurden zum Beispiel Steuererleichterungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in spezifischen Tätigkeitsbereichen geschaffen, die als Anreiz dienen sollen, ihre Beschäftigten anzumelden.
In Bezug auf Drittstaatsangehörige fordern verschiedene gesellschaftliche Akteure insbesondere für Neuzugewanderte und Schutzsuchende eine frühe Öffnung des Arbeitsmarkts, da dies vor prekären Lebenssituationen und illegalen Beschäftigungsverhältnissen schütze.

Zur Studie führt der Link unter "Downloads".