Resettlement und humanitäre Aufnahme in der EU , Datum: 20.10.2017, Format: Meldung, Bereich: Behörde , Konferenz der französischen nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks am 6. Oktober 2017 in Paris

Der Austausch bei der Konferenz der französichen nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzswerks in Paris zeigte, dass Resettlement und humanitäre Aufnahme für die Europäische Union zunehmend wichtiger werden.

In seiner Eröffnungsrede betonte Pierre-Antoine Molina‚ Generaldirektor für Ausländer in Frankreich des Innenministeriums, wie Resettlement als legalen Zugangsweg für Geflüchtet weltweit und auch in der Europäischen Union an Bedeutung gewinne. Hinsichtlich Frankreich zeige sich dies an den Aufnahmezahlen: Wurden bis 2013 lediglich 100 Personen jährlich über das Resettlement-Verfahren aufgenommen, werden es bis zu 10.000 Personen in diesem Jahr sein. Die Aufnahmequoten im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens und der EU-Relocation aus Italien und Griechenland sind hierbei schon eingerechnet. Im europäischen Kontext weise die Empfehlung der EU-Kommission (3.10.2017) insg. 50.000 Resettlement-Plätze bis zum 31. Oktober 2019 in den EU-Mitgliedstaaten bereitzustellen, auf eine deutliche Steigerung bisheriger Resettlement-Kapazitäten hin. Frankreich werde sich entsprechend an dem Verfahren beteiligen. Im globalen Maßstab habe laut Molina insbesondere die ‚New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migration‘ (s. rechte Spalte) die Bedeutung humanitärer Aufnahmeprogramme hervorgehoben, indem 193 Staaten in der Resolution der UN-Generalversammlung die Ausweitung von Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen beschlossen.

Die Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen, inklusive des Resettlements, stelle dabei ein hilfreiches Instrument zu Steuerung und Verringerung der irregulären Einreisen dar, dürfe jedoch nicht als allgemeines Migrationssteuerungstool missverstanden werden, so Molina. Die Ausweitung der Kapazitäten bringe aber auch neue Herausforderungen bei der Logistik und den Sicherheitskontrollen mit sich, die es bei der Aufstockung der Plätze zu bedenken gelte.

Drei Männer und zwei Frauen sitzen hinter einem Tisch auf einem Podium v.l.n.r.: Pierre-Antoine Molina, Janne Grote, Séverine Origny-Fleishman, Joël Schoneveld, Jenny Cann (verdeckt) und Joy Johnston Quelle: Innenministerium Frankreich|A.Lejeune

Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme in der EU – Überblick zur Situation in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich

Frankreich

Séverine Origny-Fleishman, Leiterin der Abteilung für Asylrecht innerhalb der Generaldirektion für Ausländer in Frankreich, erläuterte zunächst den Auswahlprozess im französischen Resettlement-Verfahren. Das zentrales Auswahlkriterium sind die den UNHCR-Vorschläge, familiäre Beziehungen nach Frankreich kommen hinzu. Ein ‚Integrationspotential‘ spiele im Unterschied zu anderen Ländern wie Deutschland keine Rolle.

Neben Resettlement, das geflüchteten Menschen außerhalb ihres Herkunftslandes vorbehalten ist, gibt es in Frankreich sogenannte Humanitäre Visa. Über das nationale Aufnahmeverfahren können Binnenvertriebenen aus Krisenländern aufgenommen werden, wie zum Beispiel aus dem Irak. Die Auslandsvertretungen stellen auf Anweisung des französischen Innenministeriums Visa zur Einreise von Schutzbedürftigen aus, die nach Ankunft in Frankreich das Asylverfahren durchlaufen. Eine Einschätzung über die Flüchtlingseigenschaft seitens des UNHCR ist nicht erforderlich.

Auf Initiative verschiedener christlicher Organisationen wurde im März 2017 in Frankreich erstmalig ein neues Private Sponsorship-Programm für Geflüchtete aufgesetzt. Fünf protestantische und katholische Gruppierungen nehmen bis Ende 2018 im Rahmen des Programms 500 Schutzbedürftige aus Syrien und Irak auf. Die religiöse Zugehörigkeit spielt keine Rolle bei der Auswahl. Die Organisationen selbst nimmt die Auswahl vor. Anschließend wird diese durch die französische Regierung und nach entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen bestätigt. Die aufgenommenen Personen werden aus dem Libanon nach Frankreich geflogen und dort durch Gastfamilien versorgt. Das Programm orientiert sich an einem 2016 in Italien gestarteten ähnlichen Programm unter Verantwortung der Community of Sant‘Egidio, das die Aufnahme von 700 Schutzbedürftigen durch christliche Organisationen vorsieht.

Verteilung in Frankreich

Anders als in Deutschland, findet in Frankreich keine automatische Verteilung von Resettlement-Flüchtlingen auf die Kommunen statt. Die Kommunen müssen sich zur Aufnahme bereit erklären. Jean-Jacques Brot, der im Innenministerium verantwortlich für die Organisation der Aufnahme von Geflüchteten ist, reist durch Frankreich und wirbt in den Kommunen für die Aufnahme im Rahmen des Resettlement-Programms.

Virginie Guérin-Robinet (Direktorin der Abteilung für Migrationsforschung im franz. Innenministerium), führte zudem aus, dass in Frankreich für die Verteilung auf die Kommunen ein Matching-Verfahren durchgeführt werde, bei dem die Bedürfnisse, aber auch beruflichen Hintergründe der Schutzberechtigten berücksichtigt werden. Wenn eine aufzunehmende Person früher in der Landwirtschaft gearbeitet hat, werde geschaut, ob sie erneut in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet unterkommen könne, wo sich entsprechende berufliche Perspektiven auftun können.

Nadia Djilali (Bildungsministerium Frankreich) gab zum Abschluss einen Überblick zur Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen im französischen Schulsystem. So werden in der Regel nicht mehr als fünf geflüchtete Kinder in eine Regelklasse untergebracht und durchgehend an einem inklusiven Ansatz festgehalten – also keine speziellen Flüchtlings- oder Ausländerklassen eingeführt werden. Für neueingewanderte Kinder werden wöchentlich allerdings bis zu 12 Stunden gesonderte Eingliederungs- und Sprachkurse neben dem Regelunterricht angeboten. Zudem führt das Ministerium Fortbildungen für alle Lehrkräfte und Schulleitungen durch, die im Kontakt mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen stehen. Auch für die geflüchteten Eltern gebe es Sprach- und Orientierungskurse, in denen Informationen über das Schulsystem vermittelt werden. Für letztere stehen Videos über das Schulsystem sowie bilinguale Broschüren in diversen Sprachen zur Verfügung.

Deutschland

Für Deutschland gab Janne Grote von der nationalen EMN-Kontaktstelle zunächst einen Überblick zu sieben (humanitäre) Aufnahmeverfahren, die in den vergangenen Jahren in Deutschland durchgeführt wurden und in Teilen noch laufen

Eine Tabelle zeigt, wie viele Menschen durch welche humnitären Aufnahmeprogramme in Deutschland aufgenommen wurden. Gesamt waren es von 2012 bis September 2017: 60.286 Quelle: BAMF|*Baden-Württemberg

Beim Relocation-Verfahren aus Italien und Griechenland durchlaufen die aufzunehmenden Personen im Anschluss noch das Asylverfahren. Bei den anderen Verfahren wurde der Schutzstatus bereits zuvor festgestellt oder andere Kriterien waren für die Aufnahme entscheidend (s. Studie i. d. r. Spalte).

Im Anschluss berichtete Grote zum Resettlement, HAP Syrien und zu den privat finanzierten Aufnahmeprogramme der Länder im Detail über die jeweiligen Auswahlkriterien, die Organisation der Ausreise, die Erstaufnahme in Deutschland sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Bedingungen zum Familiennachzug, der Länge der Aufenthaltserlaubnis, dem Recht auf Teilnahme an Integrationskursen und dem Arbeitsmarktzugang, wie sie auch in der Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks zu "Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland" (2016) aufbereitet sind.

Vier Frauen und ein Mann sitzen hinter einem Tisch auf einem Podium v.l.n.r.: Nadia Djilali, Virginie Guérin-Robinet, Jean-Jaques Brot, Virginie Lasserre, Caroline Bussiere, Sylvie Germain Quelle: Innenministerium Frankreich|A.Lejeune

Niederlande

Joël Schoneveld, Leiter des Resettlement-Programms in den Niederlanden, berichtete über das seit 1978 in den Niederlanden bestehende Verfahren mit einem jährlichen Kontingent von 500 Schutzbedürftigen. 400 dieser Personen werden durch niederländische Auswahlteams unmittelbar in Nachbarstaaten und Transitländern der Krisenregionen in Flüchtlingscamps des UNHCR oder in niederländischen Auslandsvertretungen ausgewählt. Die Auswahlteams werden dabei stets von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Polizei begleitet, die die Registrierung und Sicherheitsüberprüfung verantworten. 100 Plätze des Kontingents werden jährlich für besonders Schutzbedürftige vorgehalten, die ausschließlich und direkt über UNHCR-Vorschläge ausgewählt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis wird wie in Deutschland zunächst für drei Jahre ausgestellt mit der anschließenden Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Eine Besonderheit niederländischer Aufnahmeprogramme stellt die Verknüpfung von Resettlement und EU Relocation-Verfahren aus Italien und Griechenland dar. Anders als die anderen EU-Mitgliedstaaten senden die niederländischen Behörden Auswahlteams zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit nach Italien und Griechenland und gestatten erst im Anschluss die Einreise in die Niederlande.

Vereinigtes Königreich

Jenny Cann und Joy Johnston vom britischen Innenministerium gaben einen Überblick zur Lage im Vereinigten Königreich. 1995 wurde erstmals ein Resettlement-Programm im Vereinigten Königreich eingeführt. 2004 wurde ein jährliches Kontingent von 750 Resettlement-Plätzen im Rahmen des ‚Gateway Protection Programmes‘ festgelegt. 2014/15 wurde das ‚Syrian Vulnerable Persons Resettlement Scheme‘ (VPRS) aufgesetzt, über das mittlerweile mehr als 8.500 Schutzbedürftige aufgenommen wurden. 2016 kam das ‚Vulnerable Children’s Resettlement Scheme‘ (VCRS) hinzu, über das 3.000 minderjährige Geflüchtete aufgenommen werden sollen. Aufgenommene Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von fünf Jahren, mit anschließender Option auf einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.

Zudem wurde 2016 ein ‚Community Sponsorship Programme‘ eingeführt. Der Sponsor muss eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation oder ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen (‚community interest company‘) sein. Die Sponsoren müssen sowohl das Einverständnis der aufnehmenden Kommune einholen als auch einen Resettlement-Plan vorweisen, der vom britischen Innenministerium geprüft wird. Auch die Sicherheitsüberprüfung der aufzunehmenden Personen erfolgt durch das Innenministerium. Ein Familienbezug ist nicht erforderlich.

Blick auf Kanada

Jean-Christophe Dumont (OECD) berichtete vom kanadischen Privaten Sponsorship Programms. Er hob die nur einjährige Dauer der Verpflichtungserklärung der Sponsoren hervor, die im deutlichen Kontrast zu der fünfjährigen Dauer in Deutschland steht. Das ermögliche eine validere Kostenschätzung und erlaube es den Sponsoren, ihr Risiko zu minimieren, so Dumont. In allen Privaten Sponsorhip Programmen müsse bei der Erteilung der Aufnahmegenehmigung zudem berücksichtigt werden, dass Sponsoren auch in ihrer sozialen Verantwortung, die mit der Aufnahme einhergehe, scheitern können.

Dumont hob zugleich die positiven und langjährigen Erfahrungen mit dem Privaten Sponsorship Programm in Kanada (seit 1979) hervor und präsentierte Evaluationsergebnisse des Programms hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration. Demnach können über 50 Prozent der aufgenommenen Personen von Beginn an ein Beschäftigungsverhältnis vorweisen. Dies ist über Jahre eine deutlich höhere Anzahl als bei Schutzsuchenden, die durch das Asylverfahren einen Schutzstatus erhalten.

Die Erfahrungen aus den Privaten Sponsorship Programmen in verschiedenen Staaten der Welt würden des Weiteren derzeit in der im Dezember 2016 gegründeten "Global Refugee Sponsorship Initiative" (GRSI) zusammengetragen, die von der kanadischen Regierung, dem UNHCR, der Open Society Foundation, der Radcliffe Foundation und der Universität von Ottawa geleitet wird.

Weitere Information sowie die erwähnte Studie zu Resettlement und humanitären Aufnahmeverfahren in Deutschland stehen in der rechten Spalte zur Verfügung.