Blaue Karte EU und ICT: Offene Tür für Fachkräfte , Datum: 23.03.2018, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt , Informations-Workshop im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Blaue Karte EU und ICT-Regelung erleichtern den Einsatz von hoch qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten. In einem Workshop informieren das BAMF, die Bundesagentur für Arbeit und die IHK Mittelfranken über die beiden Wege.

Die Blaue Karte EU, die es seit 2012 gibt, bietet mittelständischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern vereinfachte und rechtssichere Möglichkeiten der Personal- bzw. Aufenthaltsplanung. Beantragt werden kann die Blaue Karte EU von Hochschulabsolventen aus dem außereuropäischen Ausland, die ein verbindliches Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen können. Ab einem jährlichen Einkommen von 52 000 Euro besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Blaue Karte EU erteilt wird. Für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte gilt dies schon ab 40 560 Euro. Diese Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst.

Neben der höheren Rechtssicherheit sind vor allem die stark erleichterten Voraussetzungen für den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland für zukünftige Arbeitskräfte attraktiv. Ist der Mitarbeiter seit 33 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU, erhält er ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten. Rund 20 000 ehemalige Inhaber der Blauen Karte besitzen aktuell schon das dauerhafte Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das ist wichtig für die vorausschauende Planung der Unternehmen: Sie können ihre Personalplanung auf ein sicheres Fundament stellen, ohne weitere aufenthaltsrechtliche Aspekte berücksichtigen zu müssen. Die Blaue Karte ist daher das ideale Instrument, um die langfristige Zuwanderung von hoch qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu planen.

Eine dieser Fachkräfte ist Sankara R., 33 Jahre alt und Computerexperte aus Indien. Seit Kurzem lebt und arbeitet er in Nürnberg. Er ist einer von mittlerweile über 70 000 Inhabern einer Blauen Karte in Deutschland. "Die Blaue Karte EU ist eine tolle Sache. Bis letztes Jahr war ich noch in Großbritannien beschäftigt und habe dort gewohnt. Dann bin ich nach Nürnberg gezogen, um hier zu arbeiten", so Sankara R. "Ein guter Bekannter von mir arbeitet im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und erzählte mir dann von der Blauen Karte. Ich war sofort Feuer und Flamme, denn mir gefällt meine Arbeit hier sehr gut. Außerdem liebe ich Nürnberg und Franken."

Als IT-Fachkraft mit einem anerkannten Hochschulabschluss ist Sankara R. in Deutschland gefragt. Für ihn bringt die Blaue Karte EU im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln entscheidende Vorteile: Er kann schon nach 33 Monaten die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten – wenn er noch besser Deutsch spricht, dann sogar schon früher. Und hätte er Familie, dann dürfte diese sogar ohne ein vorheriges Visum und Sprachkenntnisse nach Deutschland einreisen. "Für mich bedeutet dies Sicherheit und Perspektive, ein Blick nach vorne, der mir die Entscheidung für Deutschland als meinen Lebensmittelpunkt wesentlich erleichtert."

Vereinfachung durch ICT-Regelung

Während die Blaue Karte die langfristige Gewinnung ausländischer Fachkräfte unterstützt, macht die 2017 geschaffene ICT-Regelung (Intra Corporate Transfer) den Personaleinsatz flexibler: Mitarbeiter, die bereits an außereuropäischen Standorten eingesetzt sind, können auch an den europäischen Standorten desselben Unternehmens tätig werden.

Führungskräfte, Spezialisten und Trainees benötigen lediglich einen Aufenthaltstitel in einem einzigen EU-Mitgliedstaat; mit diesem können sie dann flexibel an Standorten in weiteren EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Hierzu wurde ein komplett elektronisches Verfahren geschaffen, das bereits vom Ausland aus betrieben werden kann. Ein persönliches Vorsprechen ist in der Regel nicht mehr notwendig, es muss auch nicht mehr ein eigener Aufenthaltstitel in jedem Mitgliedstaat beantragt werden. Für Unternehmen ist die Personalrotation somit transparenter und sicherer, da ein Rechtsanspruch auf diese Zuwanderungsmöglichkeit geschaffen wurde.

Beispiel: Ein Unternehmen mit Standorten in Deutschland, Frankreich und Pakistan hat einen Anspruch darauf, seine pakistanischen Spezialisten auch in Deutschland und Frankreich einsetzen zu können. Ist der längste Aufenthalt beispielsweise in Frankreich geplant, wird dort der Aufenthaltstitel „ICT-Karte“ erteilt. Mit diesem Titel ist es dann möglich, den Spezialisten flexibel und kurzfristig auch in Deutschland einzusetzen. Gerade der Austausch von spezifischem Know-how innerhalb des Unternehmens wird somit gefördert.

Der Politikwissenschaftler Dr. Andreas Müller, stellvertretender Referatsleiter Grundsatzfragen Migration im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), erklärt dazu: "Mit den Erleichterungen beim unternehmensinternen Transfer und den Möglichkeiten der Blauen Karte hat Deutschland aufenthaltsrechtliche Instrumente, die bereits jetzt global agierenden Unternehmen Rechtssicherheit bei Anwerbung, Einstellung und Personalrotation hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten bieten."