Medien-Tour im Berliner Ankunftszentrum , Datum: 18.05.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

"Unser Ziel ist, einen Überblick zu einem komplexen Thema und verschiedene Perspektiven darauf zu bieten", beschreibt Mehmet Ata, Leiter des Mediendienstes Integration die Intention der „Medien-Touren“, die der Dienst für alle interessierten Journalistinnen und Journalisten organisiert. 30 Medienvertreter haben gestern eine derartige Tour zum Asylverfahren durch die Räume des Ankunftszentrums Berlin wahrgenommen und ihre Fragen stellen können. Im Fokus: das komplexe Asylverfahren, bei dem verschiedene Stellen auf Bundes- und Landesebene eng zusammenarbeiten.

Einen Vormittag lang stellten Vertreter des am Ankunftszentrum beteiligten Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), des Bundesamtes sowie der Bundesagentur für Arbeit sich und ihre Aufgaben vor. Die Ankunftszentren vereinen alle Schritte des Verfahrens unter einem Dach: angefangen bei der ärztlichen Untersuchung durch die Länder, der Erfassung der persönlichen Daten und der Identitätsprüfung über die Antragstellung, Anhörung und Entscheidung über den Asylantrag durch das Bundesamt bis hin zu einer Erstberatung zum Arbeitsmarktzugang durch die örtliche Arbeitsagentur. All diese Abläufe speichern die beteiligten Behörden im bundesweit übergreifenden Kerndatensystem – ein Teil des integrierten Flüchtlingsmanagements, das damit die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen verbessert. So ist es möglich, dass Asylsuchende schon während der Bearbeitung ihres Antrags über die Teilnahme an Integrationskursen des Bundesamtes informiert werden und die ebenfalls an den Ankunftszentren beteiligte Bundesagentur für Arbeit die Ankommenden berät.

Dr. Bernhard Chiari, Referatsleiter beim Bundesamt und zuständig für das Berliner Ankunftszentrum von Bundesseite, lobte die Zusammenarbeit in den Ankunftszentren. Darüber hinaus gab er auch Einblicke in die Prozesse der Qualitätssicherung der Asylbescheide. Diese ist mehrstufig aufgebaut: In den dezentralen Einheiten werden Stichproben von Verfahren gezogen und alle Teilschritte im Asylverfahren überprüft. Es gibt eine 100prozentige Bescheidkontrolle vor dem Versand: Kein Bescheid verlässt das Bundesamt bevor er nicht im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips und anhand von Checklisten überprüft wurde. In der Zentrale werden die monatlich bearbeiteten Fälle über alle Einheiten mit Hilfe von Checklisten über Stichproben qualitätsgesichert. Ziel davon ist, systematische Fehlerquellen zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten. Die Qualitätssicherung wird ergänzt um weitere zentral initiierte Einzelfallprüfungen, die durch andere Bereiche des Hauses angestoßen werden, beispielsweise durch jährliche Prüfungen der Internen Revision. In den Außenstellen rotieren die Qualitätssicherer regelmäßig.