Bericht zu den Unregelmäßigkeiten in Bremen , Datum: 30.05.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Präsidentin Jutta Cordt hat am 29.05.2018 den Mitgliedern des Innenausschusses über den Stand der Ermittlungen zu den Unregelmäßigkeiten und Korruptionsvorwürfen bei Asylentscheidungen in der Außenstelle Bremen berichtet.

Die Präsidentin des BAMF versprach eine umfassende Aufklärung der Vorgänge in Bremen. Zugleich betonte sie die hohe Bedeutung der Qualität für die Arbeit des BAMF. Sie stehe und verbürge sich für die schnelle und umfassende Aufklärung. Präsidentin Cordt: „Bei mir wird nichts vertuscht.“

Nach aktuellem Erkenntnisstand besteht der Verdacht, dass es bereits Jahre vor dem Amtsantritt von Präsidentin Cordt Unregelmäßigkeiten in der Außenstelle Bremen gegeben hat. Die Präsidentin hat nach rund 10 Wochen ihrer Amtszeit im März 2017 die erste Disziplinarverfügung gegen die ehemalige Außenstellenleiterin erlassen, im Oktober 2017 wurde eine breit angelegte Prüfung durch die Interne Revision eingeleitet. Noch während der laufenden Prüfung hat das BAMF im November 2017 die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet und die Staatsanwaltschaft fortlaufend mit Informationen versorgt.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren dauern noch an. Insofern können zu konkreten Tathergängen oder über mögliche Tatbeteiligte gegenwärtig noch keine Auskünfte gegeben werden. Die Interne Revision hat einen ersten Ergebnisbericht am 21.12.2017 vorgelegt und den Abschlussbericht über rund 4.500 Fälle am 11.05.2018 an die Leitung übermittelt. Die Berichte sind jeweils an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden und in die personalrechtlichen Ermittlungen innerhalb des BAMF eingeflossen. "Ich habe zu jedem Zeitpunkt meinen jeweiligen aktuellen Kenntnisstand nach bestem Wissen und Gewissen geteilt", so die Präsidentin des BAMF. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat das BAMF allerdings auch gebeten, während der Zeit der verdeckten Ermittlungen diese Ermittlungen – etwa durch Aktensperrungen oder personalrechtliche Maßnahmen – nicht zu gefährden.

Da im Mai 2018 der Leitung des BAMF bekannt wurde, dass möglicherweise schon in 2014 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorgelegen haben, hat Präsidentin Cordt die Interne Revision beauftragt, die gesamte verwaltungsmäßige Bearbeitung des Falls Bremen im Bundesamt zu untersuchen. Dabei soll insbesondere auch der Umgang des Bundesamts mit den verschiedenen Hinweisen einer kritischen Analyse unterzogen werden. Mit der Prüfung wird im Juni begonnen, sie wird in drei Monaten abgeschlossen sein.

Parallel zu den laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und den personalrechtlichen Maßnahmen wurden folgende drei Prüfgruppen eingerichtet:

  • Untersuchung der Asylbescheide, die durch die Interne Revision des Bundesamtes auf Manipulationsverdacht hin geprüft wurden, auf Widerruf und Rücknahmeerfordernisse (rund 4.500 Entscheidungen).

  • Untersuchung sämtlicher positiven Entscheidungen aus der Außenstelle Bremen bis zum Jahr 2000 zurück (ca. 18.000 Verfahren).

  • Überprüfung derjenigen Außenstellen, die im Jahr 2017 über 10 Prozentpunkte von einer gebildeten Referenzschutzquote nach oben oder unten abweichen (rund 8.500 Verfahren).

Nach Abschluss der Prüfungen werden die jeweils erforderlichen Konsequenzen gezogen. Die Prüfungen der 18.000 sowie 8.500 Verfahren werden in drei Monaten abgeschlossen sein.

Außerdem hat Präsidentin Cordt das Bundesinnenministerium gebeten, für die Durchführung der Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bremen einen externen Ermittlungsführer zu benennen um größtmögliche Objektivität und Neutralität zu gewährleisten. Dies wird erfolgen.

In 2017 wurde eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen mit der Zielsetzung einer deutlichen Verbesserung der Qualität im sensiblen Arbeitsbereich Asyl des BAMF. Insbesondere haben in 2017 rund 8.000 Schulungsteilnahmen stattgefunden. Zum September 2017 wurde ein mehrstufiges Qualitätssicherungskonzept eingeführt, welches - nach Vorliegen der Prüfergebnisse der Internen Revision - nochmals ergänzt wurde, insbesondere durch eine Rotation der Qualitätssicherer in den dezentralen Standorten des BAMF.

Abschließend wies Präsidentin Cordt daraufhin, dass die verstärkten Prüfungen auch Auswirkungen auf die Bearbeitung der Asylverfahren haben können. Wegen des zusätzlichen Personalaufwands wird der Bestand an offenen Asylverfahren von aktuell rund 50.000 steigen. Das Ziel einer Bearbeitungsdauer von drei Monaten bei neuen Verfahren sei dann nicht mehr zu halten. Cordt: "Ich bedaure sehr - auch für die vielen engagierten und redlichen Kolleginnen und Kollegen -, dass wir in unserer guten Entwicklung durch die Vorkommnisse in Bremen so sehr zurückgeworfen werden."