Start der AnkER-Einrichtungen , Datum: 01.08.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Am 01.08.2018 nehmen an sieben bayerischen Standorten AnkER-Einrichtungen ihre Arbeit auf. Im August soll ebenfalls in Sachsen ein AnkER-Zentrum errichtet werden. In einer Pilotierungsphase werden dort in den nächsten 12 bis 18 Monaten Arbeitsprozesse rund um Einreise, Aufenthalt und Unterbringung, Asylverfahrens- und Klagebearbeitung, Integration und Rückkehr hinsichtlich ihrer Umsetzung und ihres Nutzens getestet. Die Einrichtungen bündeln Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen unter einem Dach, um Asylverfahren noch effizienter und sicherer zu gestalten.

Effiziente und individuelle Verfahren

"Die AnkER-Einrichtungen sind von zentraler Bedeutung, um die Asylverfahren effizienter zu gestalten, bei Menschen mit Bleibeperspektive früh mit Integrationsangeboten zu beginnen und im Falle ablehnender Entscheidungen den Prozess der Rückkehr zügig einzuleiten", erläutert Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). "Mit den Einrichtungen ist es gelungen, bestehende Angebote und Strukturen im Bereich der Asylverfahren zusammenzuführen und zu erweitern. Das Bundesamt kann dabei auf den Erfahrungen aufbauen, die es seit rund zwei Jahren mit den Ankunftszentren und besonderen Aufnahmeeinrichtungen gemacht hat, in denen BAMF und Land vor Ort bereits eng zusammen arbeiten."

"Alles unter einem Dach"

Als Reaktion auf sich verändernde Anforderungen arbeitet das BAMF bereits seit 2015 stetig daran, bestehende Prozesse zu vereinheitlichen, zusammenzuführen und bedarfsorientiert zu erweitern. Als Teil des integrierten Flüchtlingsmanagements wurden bundesweit so genannte Ankunftszentren aufgebaut und zentrale Akteure im Asylverfahren räumlich unter einem Dach vereint. Mit den Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER-Einrichtungen) als modernen Dienstleistungsbehörden wird diese Grundidee weiterentwickelt. Das zentrale Element des AnkER-Konzepts ist daher die Bündelung aller Funktionen und Zuständigkeiten: von Ankunft über Asylantragstellung und Entscheidung bis zur kommunalen Verteilung, ersten Integrationsmaßnahmen bzw. der Rückkehr von Asylbewerbern. Alle direkt am Asylprozess beteiligten Akteure sind vor Ort in den AnkER-Einrichtungen vertreten. Dies sind zum Beispiel die Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte, Jugendämter und die Bundesagentur für Arbeit. Für die Ausgestaltung der Zentren wird dabei kein starres Konzept vorgegeben – die Länder können hier die Schwerpunkte setzen, die ihnen besonders wichtig sind.

Neuerungen in den AnkER-Einrichtungen

In den AnkER-Einrichtungen wird auf den Erfahrungen mit den Ankunftszentren aufgebaut. Prozesse werden in Teilen neu geordnet sowie ergänzt und das gesamte Verfahren effizienter gestaltet. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens werden die Antragstellenden in den AnkER-Einrichtungen untergebracht. Ein offenes Unterbringungskonzept ermöglicht den Schutzsuchenden jederzeit das Verlassen der Einrichtung. Eine Verteilung der Antragstellenden auf Städte und Gemeinden erfolgt künftig erst, wenn ein Schutzstatus positiv festgestellt worden ist.

Identitätsfeststellung bei der Registrierung

An den Anfang des Verfahrens wird nun die Identitätsprüfung gestellt, die bisher erst im Verlauf des Asylverfahrens stattfand. Die Frage, aus welchem Land die Asylsuchenden kommen, wird bereits bei der Registrierung unmittelbar nach der Ankunft geklärt. Auch die Ausweisdokumente werden frühzeitig und schnell überprüft.

Verfahrensberatung

Beim erweiterten Beratungsangebot in den AnkER-Einrichtungen arbeiten die beteiligten Behörden Hand in Hand. Vor der Antragstellung erhalten die Schutzsuchenden eine verbindliche Erstinformation zum Asylverfahren. Das Asylverfahren wird damit transparenter gestaltet. Durch das Angebot einer Asylverfahrensberatung erhalten die Asylsuchenden die Möglichkeit einzuschätzen, wie realistisch ihre Erwartungen an das Verfahren sind.

Rückkehrberatung

Im Rahmen einer allgemeinen Rückkehrberatung werden alle Asylsuchenden grundlegend über Rückkehroptionen informiert. Hierbei werden geförderte Angebote und die Folgen beispielsweise einer Ausreisepflicht gleichermaßen thematisiert. Die allgemeinen Beratungsangebote, die Verfahrensberatung und die Rückkehrberatung werden durch individuelle Angebote ergänzt.

Herkunftssprachliche Wertevermittlung und Erstorientierung

Eine herkunftssprachliche Wertevermittlung und sogenannte Erstorientierungskurse (die es seit 2017 bereits bundesweit gibt) sollen den Asylsuchenden die ersten Schritte nach der Ankunft bereits vor Ort in der AnkER-Einrichtung erleichtern.

Rechtsantragsstellen

Um den Zeitraum bis zum Vorliegen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in Eil- und Hauptsacheverfahren zu straffen, sollen Rechtsantragsstellen in den Einrichtungen angesiedelt sein. Sie fungieren als zentrale Schnittstelle zwischen den Akteuren und bieten den Asylsuchenden die Möglichkeit, die Entscheidung über ihren Asylantrag verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zu den AnkER-Einrichtungen bietet das PDF-Dokument "Anker-Einrichtung – Ein Überblick" unter "Download".