Bericht: Untersuchungsergebnisse Bremen , Datum: 25.09.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Dr. Hans-Eckhard Sommer, hat am 24. September 2018 den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestags über die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten in Bremen berichtet.

Präsident Dr. Sommer zieht dabei das folgende Fazit:

"Wir haben umfangreiche Aufklärungsarbeit geleistet und die Ergebnisse transparent gemacht. Insgesamt zeigt sich, dass die Befürchtungen, die im Mai zur vorläufigen Schließung der Außenstelle Bremen geführt haben und auch Anlass für eine intensive Befassung des Innenausschusses waren, ihre Berechtigung hatten. In Bremen ist es durch wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ernsthaften Verfehlungen gekommen, die schweren Schaden auch für das Ansehen des Bundesamts und aller seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht haben. Das darf nie mehr möglich sein. Dass das Ausmaß nicht ganz so groß war, wie zunächst im Raum stand, ist kein Grund, die Vorfälle klein zu reden. Aber natürlich bin ich als neuer Behördenleiter auch froh, dass die Vorwürfe in ihrer Dimension eingrenzbar bleiben.

Gleichzeitig stelle ich mich klar hinter die übergroße Mehrzahl meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor allem in den Jahren 2014 bis 2016 eine beispiellose Belastungssituation erlebten.
Das BAMF des Jahres 2018 ist nicht mehr das BAMF der Jahre 2014 bis 2016. Aus den Versäumnissen von damals können keine Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit von heute gezogen werden. Wir sind eine leistungsfähige Behörde mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir leisten gute Arbeit und das werden wir auch weiterhin beweisen!"

Zu den Untersuchungsergebnisse im Einzelnen:

  1. Untersuchung der Internen Revision

    Die Interne Revision des Bundesamts hat rund 4.500 positive und negative Asylverfahren untersucht, an denen die im Verdacht stehenden Rechtsanwaltskanzleien beteiligt waren. Rund 30 % dieser Verfahren stammten aus Bremen. In 601 Fällen aus Bremen hält die Interne Revision aufgrund signifikanter Mängel die Prüfung eines Widerrufs oder einer Rücknahme für dringend geboten. In 1.047 Verfahren aus Bremen – zum Teil mit den 601 Fällen identisch – wurden Unplausibilitäten festgestellt, die auf fehlender sorgfältiger Bearbeitung beruhen. Im Anschluss an diese Untersuchung wurden zwei weitere Prüfgruppen gebildet.

  2. "Volluntersuchung Bremen"

    Eine Prüfgruppe hat rund 13.000 Akten von 18.000 Antragstellern, die in Bremen zwischen 2006 und dem ersten Quartal 2018 positiv entschieden wurden, nach belegbar-signifikanten asylrechtlichen Auffälligkeiten untersucht. Bei 145 Verfahren hat die Prüfgruppe manipulative Einflußnahmen erkannt, es wurden z.B. Belege für eine Identitätstäuschung nicht beachtet. Zudem wiesen rund 2.700 der Verfahren Bearbeitungsmängel auf.

  3. Untersuchung abweichender Schutzquoten

    Untersucht wurden rund 7.600 positiv und negativ entschiedene Akten von 8.500 Personen aus dem Jahr 2017 aus Standorten, deren Schutzquote um mindestens zehn Prozentpunkte von der sogenannten Referenzschutzquote abwich. In 1.845 Verfahren wurden Mängel festgestellt, die als Verstoß gegen geltende Regeln einzustufen sind, wie beispielsweise mangelnde Qualitätssicherung oder unterbliebene Dokumentenprüfung. Die fehlerhaften Verfahren wurden von unterschiedlichen Mitarbeitenden bearbeitet und erstreckten sich auf alle untersuchten Organisationseinheiten. Anhaltspunkte auf bewusst manipulative Einflussnahme auf die Entscheidung ergaben sich nicht. Vielmehr handelt es sich um Mängel, die auf unzureichend ausgebildete Mitarbeiter oder Mängel in der Bearbeitung zurückzuführen sind.
    Abweichungen der Schutzquoten von Außenstellen beruhen auf verschiedenen Faktoren. Unterschiede ergeben sich beim selben Herkunftsland schon daraus, ob es sich um allein reisende Männer, unbegleitete Minderjährige oder Familien handelt oder welcher Ethnie die betreffende Person angehört. Die Zusammensetzung variiert von Außenstelle zu Außenstelle.

Konsequenzen

Alle Verfahren, in denen Mängel festgestellt wurden, sind Gegenstand laufender Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen. Zum Stand 14. September wurden 1.287 Akten abschließend geprüft. In 26 Verfahren, davon 24 aus Bremen, ergingen Widerrufe (6) oder Rücknahmen (20). Alle relevanten Ergebnisse der Prüfgruppen wurden an die Staatsanwaltschaft übergeben. Daran anschließen wird sich die disziplinarrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Prüfung. Es wurden Verfahren gegen sieben Personen eingeleitet; diese ruhen nahezu alle während der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Über die Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen hinaus hat die Leitung des BAMF aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen zu Bremen, aber auch bereits unabhängig davon viele Maßnahmen veranlasst, um die Qualitätssicherung, die internen Prozesse, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern und die Struktur des BAMF weiter zu verbessern.

U.a. wurden

  • das im Herbst eingeführte mehrstufige Qualitätssicherungssystem auf Optimierungsbedarf geprüft und eine Rotationspflicht der Qualitätssicherer vorgesehen,
  • eine zentrale Überprüfung der Schutzquoten für einzelne Herkunftsländer an den Standorten eingeführt,
  • Maßnahmen ergriffen, damit eine Umverteilung von Akten zwischen den Standorten nicht ohne Beteiligung des zentralen Aktenmanagements erfolgen kann,
  • das Rechte- und Rollenkonzept der Asyldatenbank Maris überarbeitet und die Zugriffsberechtigungen eingeschränkt,
  • Vorkehrungen für Hinweise auf kritische Vorfälle getroffen, die sicherstellen, dass Zusammenhänge frühzeitig erkannt werden,
  • die Meldewege für Verdachtsfälle auf Korruption und Dienstvergehen klarer definiert.

Die neue Leitung hat auch strukturelle Änderungen vorgenommen. Zum 1. Oktober wird ein neues Organigramm in Kraft treten:

  • Die Entscheidungsprozesse im BAMF wurden wieder klar strukturiert und die Verantwortung der Abteilungsleiter wiederhergestellt.
  • Um die Führung der dezentralen Standorte zu verbessern, wurde zwischen der Standortleitung und der zuständigen Abteilungsleitung eine Gruppenleiterebene eingeführt.
  • Wie wichtig dem Bundesamt die sorgfältige und qualitätsgesicherte Arbeit in allen Bereichen ist, zeigt die Einrichtung einer eigenen Gruppe für die Qualitätssicherung.
  • Die neue Abteilung für Sicherheit und Rückkehr bringt zum Ausdruck, dass sich das BAMF als Sicherheitsbehörde versteht.